Generelles Recht auf Einsicht PA seitens Personalabteilung ...? (Einstellung)

Ralf Böttcher, Thursday, 03.08.2023, 16:22 (vor 276 Tagen)

Hallo,

darf der eigene Arbeitgeber und die eigene Personalabteilung, uneingeschränkt Einblick in die Personalakte eines internen Bewerbers nehmen und so z. B. Infos sehen, von dem der Bewerber vielleicht noch gar nichts weiß, z. B. wiederum von einem Zwischenzeugnis, dass zwischenzeitlich ausgestellt wurde, dem Bewerber aber noch nicht vorliegt, weil der Bewerber vielleicht im Urlaub oder krank ist oder sich auf einer Dienstreise befindet ...? Es liegt also z. B. ein Zwischenzeugnis vor, dass dem internen Bewerber noch nicht vorliegt, er es also den Bewerbungsunterlagen nicht beifügen konnte und vielleicht auch nicht gemacht hätte, wenn der Bewerber wissen würde, was drinsteht.

Darf die eigene Personalabteilung solche Daten also für ein aktuelles Stellenbesetzungsverfahren heranziehen?

Sorry, hab mich vielleicht umnständlich ausgedrückt, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine!? ;-)

Wenn sich jemand bei einer anderen Behörde bewirbt, fragt oft diese Behörde den Bewerber nach seiner Einwilligung betr. Einsicht in die Personalakten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern.

Muss eine solche Einwilligung intern nicht vorliegen?

Danke Euch.

Beste Grüße


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