schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Sunday, 10.09.2023, 17:33 (vor 233 Tagen) @ Alex081073

Ich solle mich an die einzelnen Betriebe wenden und da meine Listen erfragen. Nur leider kenne ich nicht alle Betriebe im Unternehmen und der KBR auch nicht wirklich. Hier ist man auch schon mit Anwalt dran.

Hallo Alex,

Anlaufstellen der KSBV sind mE zunächst die einzelnen Konzernunternehmen (z.B. GmbH), also die jeweiligen Arbeitgeber, und nicht die einzelnen Betriebe. Eine Liste aller Unternehmen des Konzerns sollte wohl ins Intranet bzw. Internet gestellt worden sein? Diese sollte natürlich (zwingend) auch der KBR haben! Der geschäftsführende Konzern-Direktor muss da mE keine konzernweite Liste beibringen, da ja nicht konzernweiter Arbeitgeber. Für die Holding-Gesellschaft muss er aber liefern, wenn er dort für dieses Holding-Unternehmen als Arbeitgeber fungieren sollte.

Gruß,
Cebulon


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