Verfahren aufgehoben, weil personelle Veränderung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 17.09.2023, 12:37 (vor 227 Tagen) @ Horst Schultze

Hallo,

aufgrund Deiner mageren Angaben lautet die Antwort:

Kann sein, kann nicht sein.

Grundsätzlich steht es dem AG frei, wie er sich personell aufstellt. Das ist eine unternehmerische Entscheidung.
Wenn nun der AG sich umentscheidet und eine Stellenausschreibung komplett aufhebt, weil er die Arbeit anders verteilen will, dann ist das erst mal sein gutes Recht, wobei der AG auch das grundgesetzlich geschützte Recht auf Dummheit, Irrtum und Selbstschädigung hat.

Ohne weitere Indizien im Einzelfall kann aus diesem Umentscheiden nicht generell auf eine Diskriminierung geschlossen werden, auch wenn sich schon schwerbehinderte Menschen beworben haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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