Arbeitsvertrag nach AGB-Recht/BGB nicht transparent!? (Einstellung)

Horst Schultze, Wednesday, 20.09.2023, 13:26 (vor 224 Tagen)

Hallo,

bei uns hat ein SB einen AV mit einer doppelten Sachgrundbefristung erhalten (Zweck und Zeit).

Angegeben ist nur der § 14 Abs. 1 TzBfG.

"Versorgung und vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine, längstens für zwei Jahre befristet."


Müsste "längstens für zwei Jahre befristet", da dies auch die Höchstgrenze für eine sachgrundlose Befristung ist, nicht z. B. mit "hilfsweise nach § 14 Abs. 2 TzBfG versehen sein, damit dieser auch wirklich transparent ist oder reicht der vorliegende Arbeitsvertrag bzgl. Transparenz aus?

Danke.

Grüße


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