Schwellenwert 200 Freistellung (Einmalige Überschreitung reicht?) (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 21.12.2023, 09:31 (vor 128 Tagen) @ adalbert2306!

Hallo,

das SGB IX kennt keine irgendwie geartete "Staffelung" der Freistellung, die herangezogenen Stellis einen Freistellungsanspruch aus eigenem Recht einräumen.
In der Rechtsprechung ist dies umstritten, ohne daß es dazu höchtrichterliche Rechtsprechung gibt.

Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 37 weist daruf hin, daß die unterinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit einen solchen Automatismus eher verneint, während die Arbeitsgerichtsbarkeit diesen eher akzeptiert.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion