Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Allgemeines)

Simone24, Wednesday, 27.03.2024, 11:07 (vor 31 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

Natürlich habe ich auch schon ins Gesetz geschaut. ;-)
Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist: muss ich zunächst den 1. Stellvertreter zu 100% heranziehen, bevor ich den 2. Stellvertreter heranziehen kann? Oder kann ich auch jeden Stellvertreter zu gewissen Aufgaben heranziehen, so dass praktisch jeder zu einem gewissen Teil von der Arbeitszeit freigestellt wird?

Liebe Grüße
Simone


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