Definition "umfassend" (Lektüre / Gesetze)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 16.04.2024, 09:50 (vor 14 Tagen) @ spid

Hallo,

Hallo,

Du solltest ab und an vor einer Fragestellung mal für Dich selbst klären, was Du eigentlich wissen willst und was Thema dieses Forums ist.

Denn abgesehen davon, daß dieses Forum eben nicht allgemeine Fragen zu Betriebs- oder Personalverfassung vorgesehen ist, ist diese Aussage von Dir

es gibt ja unzählige BAG-Urteile, aus denen hervorgeht, dass die Anhörung der Dienststellenleitung an den PR umfassend sein muss.

erst mal falsch. Denn das BAG beschäftigt sich grundsätzlich nicht mit Fragen der Personalvertretungen. Dafür sind nämlich die Verwaltungsgerichte zuständig.


Welche Urteile stechen da sozusagen aber am meisten bzgl. dieses Worts und der Definition hervor, wonach es eben nicht reicht, wenn in der Anhörung steht, integrierte sich nicht ins Team oder zeigte keine Einsatzbereitschaft?

Die Frage ist letztendlich sinnfrei, da es bei Form und Inhalt von Anhörungen auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Auch spielt eine Rolle, ob das jeweilige Gremium zB bereits "Vorwissen" hatte, welche Probleme bereits im Vorfeld thematisiert wurden, welche Art von Kündigung ausgesprochen wurde oder auch um die Art der Arbeit.


Welche Urteile sind Eure "Liebsten"?

Diejenigen, die ich nach meiner Einschätzung auf einen konkreten Einzelfall übertragen kann.


Danke.

Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang


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