Inklusionsbeauftragte und andere Ämter. (Allgemeines)

magheinz ⌂, Tuesday, 16.04.2024, 11:58 (vor 14 Tagen) @ Cebulon

danke für die Info.

Ich denke durch die Anforderung "der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt" wird es eh jemand aus der Geschäftsleitung. Das kommt ja einer Unterschriftenbefugnis gleich, bei der ich mir nicht vorstellen kann, dass die GL diese aus der Hand gibt.


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