Präventionsverfahren während der Wartezeit (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 29.04.2024, 09:00 (vor 16 Tagen) @ pikdame

Tut mir Leid, ich meinte eine GleichStellungsBeauftragte, wenn es eine geben sollte und es keine Gesamtschwerbehindertenvertretung gibt.


Es wäre einen Versuch wert hier zu bluffen und die Rechtsprechung im Rahmen der Aufgaben einer Gleib (= Gleichstellungsbeauftrage nach Bundesrecht) anzusprechen. Ein Votum wäre dann in der Welt, müsste aber mehr in Richtung Diskriminierung nach Bundesgleichstellungsgesetz formuliert werden.

Wer wohl eher rankäme wäre ein Personalrat im Rahmen seiner allgemeinen Wächterfunktion über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Besteht keine SBV, ist der PR gehalten besonders auf die Belange schwerbehinderter Beschäftigter zu achten auch wenn ihm das leider nicht die Rechte einer SBV verschafft und i.d.R. auch nicht die Kenntnisse.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion