TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)? (TVöD / TV-L)

hackenberger, Tuesday, 14.11.2006, 17:12 (vor 6400 Tagen) @ Detlev Hestermann

Hallo,

schaue Dir u.a. einmal den Beitrag: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3634 an.

Weiter: Hier werden mit der Anmerkung "...die nicht mehr in der Lage
sind, auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in vollem
Umfang zu erbringen, ohne deswegen zugleich teilweise oder in vollem
Umfang erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI" schließ Schwerbehindert oder Behinderte/Gleichgestellte nicht aus. Denn Schwerbehindert oder Gleichgestellt bedeutet eben nicht "im Sinne des SGB VI" erwerbsgemindert. So gibt es ja bekanntlich viele Schwerbehinderte mit einem GdB 100 welche eben nicht "im Sinne des SGB VI erwerbsgemindert" sind.

Der § 81 Abs.2 gibt hier eben auch nicht den absoluten Schutz. Denn es kommt darauf an wie das Thema "Leistungsorientierte Bezahlung" geregelt/gewerte/umgesetzt wird.

Für Schwerbehinderte/Gleichgestellte könnte man hier die entsprechnden Regelungen auch in der Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX regeln, z.B. mit dem Hinweis, dass zum Ausgleich von behindetenbedingten Leistungseinschränkungen der AG alle Möglichkeiten der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben gem. Schwerbehinderten-Ausgleichabgabeverordnung (SchwbAV) ausschöpft.


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