1.Stellvertreter und nicht eingebunden (Stellvertreter/in)
Ich bin neugewählter 1.Stellvertreter der Vp. ich befürchte aber das mich die Vp aus konkurenzangst nicht einbindet und in den ablauf der Aufgaben einführt. wie und wo kann ich mich selber schulen ohne das wohlwollen des Vp´s. Gibt es einen rechtlichen Anspruch der Einbindung, oder unterliege ich seiner willkür>