TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) (TVöD / TV-L)
In der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 TVöD heißt es u.a. :
"Leistungsminderungen sollen angemessen berücksichtigt werden."
Fragen:
Wie soll dies geschehen,welche Kriterien sind hierbei anzuwenden bzw.
zugrunde zu legen und was besagt in diesem Falle der Begriff
"angemessen" >
Gibt es bereits irgendwo praktizierte Beispiele dafür >
Ferner wäre für mich von Interesse, ob schon diesbezügliche
Ausführungsbestimmungen bzw. Literatur dazu vorliegt.