Darf ich auf meiner Homepage informieren und Beratung anbieten? (Stellvertreter/in)

hajue, NRW, Friday, 11.05.2007, 16:33 (vor 6233 Tagen)

Seit dem 1.12.2006 bin ich 2. stellv. Mitglied. Bereits vor meiner 1. Wahl habe ich eine Homepage betrieben, die aufgrund meiner Verbandstätigkeit entstand und die ich nun mit dem Schwerpunkt Schwerbehinderung/ Lehrergesundheit weiter führe. Da das Verhätnis zu der Vertrauensperson belastet ist, kam es in der Vergangenheit zu einer Auseinandersetzung zwischen ihr und mir. Sie hat mir verboten, weiterhin auf meiner Homepage den Kolleginnen und Kollegen meine Beratung und Unterstützung anzubieten, da dies ausschließlich Sache der gewählten Vertrauensperson ist. Ich muss dazu bemerken, dass es sich ausschließlich um telefonische Beratung bei Anfragen handelt. Ich vertrete die Kolleginnen und Kollegen nicht nach außen, sondern gebe ihnen Tipps für das weitere Vorgehen, wo Musterbriefe zu finden sind usw.
Vielen Dank für die Hilfe :-)
HaJue


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