Rücktritt vom Amt (Stellvertreter/in)

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.07.2007, 09:12 (vor 6149 Tagen) @ diana

Hallo Diana,

Als SBV kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen zurück treten, Rechtlich kein Problem!!
Du bist allerdings von SB-Kollegen gewählt worden und hast da Verantwortung übernommen. Die jetzt einfach so wieder abzugeben, sollte gut überlegt werden. Insbesondere wenn da niemand sein sollte , der deine Arbeit genauso gut machen kann, wie du es getan hast und dir als Stelli nachfolgen kann.

VErsuche wenigstens noch jemand gut einzuarbeiten, bevor du gehst!!


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