Rücktritt vom Amt (Stellvertreter/in)
Hallo Diana,
Als SBV kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen zurück treten, Rechtlich kein Problem!!
Du bist allerdings von SB-Kollegen gewählt worden und hast da Verantwortung übernommen. Die jetzt einfach so wieder abzugeben, sollte gut überlegt werden. Insbesondere wenn da niemand sein sollte , der deine Arbeit genauso gut machen kann, wie du es getan hast und dir als Stelli nachfolgen kann.
VErsuche wenigstens noch jemand gut einzuarbeiten, bevor du gehst!!