Teilnahme an der AGSV (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 14.08.2007, 17:06 (vor 6124 Tagen) @ hajue

Hallo,

ich kann zwar Deine Interessen und dein Bestreben verstehen, doch es ist nun einmal so, es gibt nur eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die SchwbV ist eine 1-Personenvertretung welche im Falle ihrer Verhinderung den Stellvertreter einsetzen kann. Die Verhinderung wird von der Vertrauensperson festgestellt, es sei denn sie ist AU (krank) oder in Urlaub, dann ist die Verhinderung offensichtlich.

Ist sie verhindert und stellt dieses bewusst nicht fest, könnte diese ein Indiz für eine nicht ordnungsgemäße Mandatesausübung darstellen. Wird dieses als schwere Pflichtverletzung erachtet und gewertet könnte diese dann mit den gem. SGB IX möglichen Folgen geahndet werden.

Ob die Nichtteilnahme an diesen Gremien hierfür ausreicht, mag ich nicht zu beurteilen, ich glaube aber eher, dass es nicht als schwerwiegende Mandatspflichtverletzung angesehen werden kann. Solltest Du aber hier maßgebliche Schäden oder Nachteile für die von der SchwbV zu vertretenden Beschäftigten belegen können, wäre es ein Grund dieses einmal genauer zu bewerten.

Zum Schluss noch mal der Hinweis, Du bist der gewählte Stellvertreter dessen Mandat nur auflebt, sofern die VPSchwb verhindert ist.

Ich denke auch einmal, dass die von euch zu vertretenden Schwebehinderten nicht die Mindestzahl gem. SGB IX überschreitet um den 1. Stelli dauerhaft mit bestimmten Aufgaben zu betreuen oder> Du bist wie Du auch schreibst nur der 2. Stelli, dieses macht alles nur nach schwieriger.:-(


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