SBV-Tätigkeit am normalen Arbeitsplatz (Stellvertreter/in)
Frage: ist die SBV-Tätigkeit am eigenen Arbeitsplatz eigentlich auch schon meldepflichtet gegenüber den Chef > (z.B. Gesetzestexte lesen im Internet ca. 30 Minuten) oder muss es nur gemeldet werden wenn man den Arbeitsplatz verlässt >
MfG
roma