SBV Notstand (Stellvertreter/in)

hackenberger, Saturday, 27.10.2007, 11:56 (vor 6050 Tagen) @ Peter Sirbu

Hallo Peter,

In der Regel gilt der Grundsatz, AU = Verhinderung der Wahrnehmung der Mandatsaufgaben.

Aber, ich kenne auch ein Urteil hierzu, siehe hier!

Z.B. Ein Kraftfahrer mit Gipsbein ist durchaus in der Lage an einer BR-Gremiumssitzung beratend teil zu nehmen.

Aber auch folgende Hinweise:

1. Durch die Mandatswahrnehmung darf der Heilungsprozess nicht negativ beeinträchtigt werden.
2. Es dürfte problematisch werden, wenn Du z.B. im Rahmen der Mandatswahrnehmung am PC arbeitest aber vergleichsweise Aufgaben im regulären Job wegen AU nicht wahrnehmen kannst, gleiches gilt für Schreibarbeiten und auch fürs lesen von Unterlagen.
3. Ein Arzt sollte hier die Unbedenklichkeit der Mandatswahrnehmung während der AU bestätigen.
4. Bedenke welchen Eindruck es beim AG hinterlassen kann, wenn man erklärt, ich bin AU kann also meine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, erledige aber Mandatsaufgaben und nehme z.B. an BR-Gremiensitzungen teil!

Auf alle Fälle eine solche Handlung vorher mit dem AG ggf. besprechen um dort Verständnis zu erlangen.


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