Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich? (Wahlen)
Hallo Kollegin,
meines Erachtens gibt es keine rechtlichen Gründe, die
hier entgegen sprechen könnten. Die Betonung liegt
allerdings auf "rechtliche" Gründe.
Der Eindruck, den der- oder diejenige hinterlässt,
wird bei dem "Hin und Her"-Spielchen nicht der Beste
sein und ist deshalb überlegenswert. Bin mir zwar
sicher, dass das rechtlich nicht anfechtbar ist, aber
zur Sicherheit H-P´s Rat befolgen: Einfach bei ver.di
nachfragen. Gruß aus München