Ausschluss aus PR-Sitzung (zeitweise) (Sitzung)

weepee, Thursday, 08.11.2007, 20:23 (vor 6037 Tagen)

Hallo zusammen,
Zur Kommentierung des §37 BPersVG heißt es:

Gegenstände der Abstimmung
Die Abstimmung erfolgt gemeinsam und einheitlich, nicht gruppenweise
(mit Ausnahme der Gruppenentscheidungen des § 38). Im Übrigen
bestimmt der PR selbst über das Verfahren (z. B. offene oder geheime
Abstimmung). Auf Verlangen eines Stimmberechtigten ist jedoch geheime
Stimmabgabe vorzusehen. Außenstehenden, auch dem Dienststellenleiter, darf nur der Beschluss, nicht aber Verfahren und Abstimmungsergebnis,
mitgeteilt werden (OVG Münster vom 15. 11. 1978).

Ich als VP sbM wurde unter Nennung dieses Paragraphen für zwei Tagesordnungspunkte aus der PR-Sitzung hinauskomplimentiert, weil ich AUSSENSTEHENDER gemäß obiger Kommentierung bin. Ich bezweifle die Richtigkeit/Rechtmäßigkeit dieser Behauptung.

War mein Ausschluss rechtens> Vorgeschlagene Maßnahmen>

Viele Grüße

WeePee

--
Liebe Grüße WeePee


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion