Rechtsinformation Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

gitta, Sunday, 03.02.2008, 20:21 (vor 5934 Tagen)

Hallo brauche nochmal ihre Hilfe!

1.Besonderer Kündigungsschutz

Habe dieses bei Rechtsinformation Schwerbehinderung gelesen!

(Die Wirkung des besonderen Kündigungsschutzes trifft nur dann ein,wenn dem AG
die Schwerbehinderung bekannt ist.)gilt für Gleichgestellte ja ebenfalls zu.

Nun meine Frage> Muß ich meinen AG nun doch sagen,das ich gleichgestellt bin um den besonderen K-Schutz zu haben.

Es grüßt Gitta


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