Freistellung SBV (Freistellung)

Michael Bruns @, Friday, 17.12.2004, 12:24 (vor 7071 Tagen)

Hallo alle SBV´s und Interessierte,

Ich bin seit zwei Jahren Vertrauensperson in einer öffentlichen
Verwaltung. Ich selbst bin Beamter und benötige für meine Arbeit als SBV
über ca. 40 schwerbehinderte KollegInnen 15 % also wöchentlich ca. 6
Stunden für meine Tätigkeit. Dafür werde ich auch freigestellt, soll aber
die Akten, die in dieser Zeit liegengebliegen sind, nachbearbeiten. Da ich
aber nicht mehr als 40 Stunde arbeite, bleibt andere Arbeit liegen und so
wird der Rückstand immer höher. Der Dienstherr verlangt nun, da es ja
offiziell für mich keine prozentuale Freistellung gibt, dass ich meine
Zeit als SBV einschränken soll, damit ich mehr die liegengebliebene Arbeit
erledigen kann. Schließlich habe ich ja ein Ehrenamt übernommen, wo ich
mich eben mehr privat engagieren könnte. Wenn ich meine Hauptarbeit nicht
schaffen sollte, drohnt mir der Dienstherr mit Abmahnung. Ich bin aber der
Meinung, dass ich für die Zeit der Tätigkeit als SBV von meiner Arbeit
befreit bin und die Arbeit in dieser Zeit vom Dienstherrn auf andere
verteilt werden müsste, damit ich mein Ehrenamt ohne Beeinträchtigung
wahrnehmen könnte. Auch die Frage der Erforderlichkeit muß ich in diesem
Zusammenhang oft verteidigen. Was nützt mir also die Befreiung, wenn ich
die für den AG verlorene Zeit nachholen soll> Kennt jemand dazu
Rechtssprechung bzw. was vom Gesetz her geplant war mit der Aussage der
Befreiung>

Ich würde mich über Antworten und Erfahrungen freuen

Grüße

Michael

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