Wahlrecht (Versammlung)

Ulibaer, Tuesday, 15.07.2008, 16:15 (vor 5786 Tagen)

Hallo,
derzeit befinde ich mich in der Niederlassung Frankfurt der Firma Equens AG. Hier git es ca. 150 Mitarbeiter mit bisher 5 Schwerbehinderten. Diese habe mich vor 2 Jahren zum Schwerbehindertenvertreter gewählt. Nach dem Fortgang eines Kollegen sind wir derzeit nur noch 4 Schwerbehinderte, die eigentlich nicht wahlberechtigt sind und deshalb im Rahmen der nächsten Betriebsratswahl eigentlich nicht neu wählen können.
Nun gibt es noch die andere Niederlassung Stuttgart mit 3 Schwerbehinderten, die bisher auch von mir betreut werden auch wenn Sie mich nicht mitgewählt haben.
Kann es sein, dass für das Wahlrecht eines Schwerbehinderten der Firma Equens nur die Anzahl eines Standortes oder die Anzahl beider Standorte in Summe festgelegt werden>
Ich würde mich auf jeden Fall um eine entsprechende Antwort bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
Ulrich Fröndhoff


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