Teilnahmerecht an Schw-Versammlung auch bei AU? (Versammlung)
Hallo ihr lieben Leute!
als VP lade ich ja in unserem Betrieb (öffentlicher Dienst) u.a. grundsätzlich alle sb und gleichgestellten Kolleg/innen zur Schwerbehinderten-Versammlung ein.
Wie ist es aber, wenn eine sb Person zu diesem Termin arbeitsunfähig geschrieben ist - darf sie trotzdem teilnehmen>
Wo könnten da Fallstricke liegen>
möglicherweise habe ich nicht gründlich genug gesucht, deswegen die Frage:
Gruß Peter