Teilnahmerecht an Schw-Versammlung auch bei AU? (Versammlung)

Peter, im Süden, Thursday, 24.07.2008, 19:05 (vor 5777 Tagen)

Hallo ihr lieben Leute!

als VP lade ich ja in unserem Betrieb (öffentlicher Dienst) u.a. grundsätzlich alle sb und gleichgestellten Kolleg/innen zur Schwerbehinderten-Versammlung ein.

Wie ist es aber, wenn eine sb Person zu diesem Termin arbeitsunfähig geschrieben ist - darf sie trotzdem teilnehmen>
Wo könnten da Fallstricke liegen>

möglicherweise habe ich nicht gründlich genug gesucht, deswegen die Frage:

Gruß Peter


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