"älterer Eintrag von Wolfgang E. (Sitzung)
Hallo lieber Wolfgang,
in einem Beitrag vom 19.07.2006 "Teilnahme an BR-Sitzungen" berichtest Du von
einen "Urteil" vor dem Arbeitsgericht München gegen einen Betriebsratsvorsitzenden wegen Nichteinladung zu BR Sitzungen für die SBV.
Nun meine Frage: Kannst Du das Aktenzeichen zur Verfügung stellen, ich möchte mir dieses "Urteil" besorgen.
Zweite Frage: Bezieht sich die Nichteinladung auch auf Sitzungen/Ausschuesse bzw. Arbeitsgruppen, die der Betriebsrat auf einzelne BR-Mitglieder übertragen hat>
Ich hoffe ich kann eine Antwort erhalten.
Vielen Dank
GSBV