"älterer Eintrag von Wolfgang E. (Sitzung)

gsbv, Bayern, Friday, 25.07.2008, 15:42 (vor 5777 Tagen)

Hallo lieber Wolfgang,

in einem Beitrag vom 19.07.2006 "Teilnahme an BR-Sitzungen" berichtest Du von
einen "Urteil" vor dem Arbeitsgericht München gegen einen Betriebsratsvorsitzenden wegen Nichteinladung zu BR Sitzungen für die SBV.

Nun meine Frage: Kannst Du das Aktenzeichen zur Verfügung stellen, ich möchte mir dieses "Urteil" besorgen.

Zweite Frage: Bezieht sich die Nichteinladung auch auf Sitzungen/Ausschuesse bzw. Arbeitsgruppen, die der Betriebsrat auf einzelne BR-Mitglieder übertragen hat>

Ich hoffe ich kann eine Antwort erhalten.

Vielen Dank
GSBV


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