Merkzeichen "H" soll aberkannt werden (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo Bernhard, hallo Heinz,
hallo Hans-Peter (per Mail)
herzlichen Dank für Eure Antworten, damit kann ich sehr viel anfangen und der Kollegin doch Mut machen, dass sie den Kopf nicht in den Sand stecken soll.
Viele Grüße
Claudia
» Hallo Claudia, hallo Bernhard
»
» in dem Fall scheint mir eine anwaltliche Rechtsberatung angezeigt. Ich
» habe einen ähnlichen Fall in meinem Klientel gehabt. Dort konnte man sich
» erfolgreich auf Vertrauensschutzregelungen des SBG X (§ 39 ff)berufen.
» Wenn der GdB oder auch Merkzeichen bereits über zwei Jahre zuerkannt sind,
» ist dies u.U. möglich.
»
» Herzliche Grüße
»
» Heinz