Freistellung von Mehrarbeit für schwerbehinderte bayerische Beamte (Freistellung)

Wolfgang E., Friday, 19.12.2008, 16:47 (vor 5638 Tagen) @ shotokan-man

» Wir arbeiten an einem bayrischen Landgericht... Nun kam die Ablehnung mit der vorerst mündlichen Begründung: Es gibt für Beamte keine Mehrarbeit und Sie könne von Jourdienst, Überstunden usw. nicht freigestellt werden. Es gebe da eine Entscheidung vom BVerwG vom Januar 2008, in der für Beamte andere Regelungen gelten.

Das ist so nicht richtig. Das lässt sich nicht aus der Fachliteratur herleiten, auf die Bernhard zutreffend hinwies, und schon gar nicht aus der Rechtsprechung ableiten. Dass es bei Beamten generell keine Mehrarbeit gäbe, ist schlichtweg falsch.

Da irrt die Personalverwaltung schon deswegen, weil es unter anderm in Bayern eine Rechtsnorm speziell für schwerbehinderte Beamte gibt, wonach diese Mehrarbeit ablehnen können nach § 12 Abs. 3 der bayerischen Arbeitszeitverordnung (AzV). Nach dieser Landesvorschrift sind schwerbehinderte Beamte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX berechtigt, z.B. Mehrarbeit abzulehnen, die über deren Regelarbeitszeit von 40 WoSt hinausgeht (§ 12 Abs. 1 AzV).

Gleichgestellte behinderte Beamte haben die gleiche Regelarbeitszeit wie nichtbehinderte Beamte. Sie können eine Mehrarbeit ablehnen, die über ihre jeweilige Regelarbeitszeit nach § 2 Abs. 1 AzV hinausgeht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion