Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
in einem Tochterbetrieb unseres Mutterbetriebes beklagten sich schwerbehinderte Kollegen, dass die gewählte Vertrauensperson ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommt. Obwohl die VP im Betrieb ist, geht diese nicht zu Sitzungen bzw. Ausschüsse und auch nicht zu anberaumten Personalgesprächen.
Wenn der erste Stellvertreter Glück hat, bekommt er dies mit bzw. bekommt von der VP die Einladung für die BR-Sitzung bzw. BR Ausschüssen.
Nachdem ich die VP angesprochen habe, erklärte diese, dass sie eine neue Tätigkeit im Unternehmen angenommen hat und jetzt für die Aufgabe als VP keine Zeit hätte. Sie habe mit der Personalleitung ein schriftliches Abkommen, dass für diese Einarbeitszeit der erst gewählte Stellvertreter uneingeschränkt einspringen darf.!!!
Dies wäre auch mit dem Betriebsratsvorsitzenden so abgesprochen.
Nun meine Frage: Nachdem mir das alles heute der BR-Vorsitzenden auch so erklärt hat, bitte ich um Unterstüzung durch das Forum, denn ich denke, dass so ein Vorhaben nicht rechtens ist> Muß ich mich als GSBV einschalten>
Vielen Dank und auch jetzt schon danke für die Unterstützung.
GSBV