Altersteilzeit (Rente / Pension / ATZ)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Friday, 19.06.2009, 08:54 (vor 5446 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.

Ich habe einen komplizierten Sachverhalt und möchte anfragen, ob vielleicht jemand schon was ähnliches hatte>

Eine Kollegein kann frühestens am 30.11.2013 als schwerbehinderte mit Abzügen in Rente gehen. Jetzt möchte sie einen Altersteilzeitvertrag bis zu diesem Zeitpunkt schließen. Allerdings läuft ihr Behindertenausweis am 31.10.2013 ab. Daher verweigert der AG den ATZ Vertrag, obwohl ich der Meinung bin dass bei Auslauf des Ausweises noch eine Nachwirkungsfrist von 3 Monaten besteht>
Unser AG bezieht diese Frist nur auf den Zusatzurlaub>

Ich überlege, ob es sinnvoll wäre mit dem Integrationsamt zu reden um den Ausweis jetzt schon verlängern zu lassen und wenn es nur um 3 Monate wäre. Dann wären die Voraussetzungen für den ATZ - Vertrag erfüllt.

Vielleicht habt ihr eine vergleichbare Geschichte und könnt mir weiterhelfen.
Danke


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