versetzung (Stellvertreter/in)

wolle, Brandenburg, Friday, 26.06.2009, 14:31 (vor 5442 Tagen)

Bitte um Hilfe,

ein Kollege ( schwerbehindert 50%)soll in eine andere Betriebstätte versetzt werden, seine alte betriebsstätte wird dicht gemacht, gleichzeitig wird er in andere abteilung versetzt mit weniger Wochenarbeitszeit.

das bedeutet er bekommt weinger Gehalt.

welche Möglichkeiten gibt es das das gehalt nch seiner alten Abteilung weiterbezahlt wird, gegen die Versetzung hat er keine einwände.

ich bin selber der stellv SBV- ler und das ist meine erste Anfrage des Mitarbeiters.

versetzung

hackenberger, Friday, 26.06.2009, 14:51 (vor 5442 Tagen) @ wolle

Hallo "Wolle",

» ein Kollege ( schwerbehindert 50%)soll in eine andere Betriebstätte
» versetzt werden, seine alte betriebsstätte wird dicht gemacht,
» gleichzeitig wird er in andere abteilung versetzt mit weniger
» Wochenarbeitszeit.
»
» das bedeutet er bekommt weinger Gehalt.
Das Vorhaben des AG verlangt eine Änderungkündigung, da der AG nicht einfach (einseitig) die WAZ absenken kann.

Die Änderungskündigung fällt unter den § 95 Abs. 2 SGB IX und was ganz gesonders wichtig ist unte den § 85 SGB IX. Sie bedarf also der Zustimmung des IA.

Der AN sollte sich hier unbedingt rechtlich beraten lassen. Denn wenn er die Änderungskündigung ablehnt folgt eine ordentlich Kündigung und er wäre seinen Job dann ganz los.

Normaler weise nimmt man dann die Ändrungskündigung an und erhebt eine Kündigungsschutzklage vor dem ArbG.

Aber wie erwähnt der § 85 SGB IX muss beachtet werden.

Weiter ist dieses aber auch eine Angelegnheit des zwingend zu beachtenden/ anzuwendenden § 84 Abs. 1.

» welche Möglichkeiten gibt es das das gehalt nch seiner alten Abteilung
» weiterbezahlt wird, gegen die Versetzung hat er keine einwände.

Hier könnte man dann mit dem AG verhandeln, dass man ja mit der Versetzung einverstanden ist, aber zu den gleichen Konditionen weiterbeschäftigt wird. Aber wie erwähnt, rechtliche Beratung/ Unterstützung hinzuziehen. Am besten und einfachsten ist dieses als Mitglied der Gewerkschaft.

PS:

Als SBV oder Stelli sollte man wissen, dass der GdB nicht mehr mit "%" bezeichnet angegeben wird. Also hier GdB 50!

Noch eine großen Bitte, die wir immer wieder vortragen:

Bitte das [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=814]Profil[/link] ergänzen:
Ort (Bundesland):
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Lese hierzu auch:
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