Alkoholsucht (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo "zicko",
nach meinem Kenntnisstand, können nach einer Entziehungsmaßnahme die Folgeerkrankungen aus der Alkoholsucht als Behinderung/Schwerbehinderung anerkannt werden.
Aber der Ansprechpartner der hier eine verlässliche Aussage treffen könnte, wäre hier das Versorgungsamt. Also die Behörde welche die Anerkennung aussprechen würde.