Rückwirkender Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

c.amio, Saarland, Monday, 27.07.2009, 09:11 (vor 5409 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum rückwirkenden Urlaubsanspruch.
Eine schwebehinderte Mitarbeiterin hat vorige Woche den Bescheid zur Anerkennung auf Schwerbehinderung rückwirkend zum August 2008 erhalten.
Laut TvöD vefällt der Urlaubsanspruch vom Vorjahr spätestens zum 31.5.
Gibt es für diese Situation der Mitarbeiterin eine Sonderregelung>

Im Voraus
Danke

--
Viele Grüße
Acryler


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