Bewerbungsverfahren - fehlendes Anforderungskriterium (TVöD / TV-L)

hackenberger, Wednesday, 02.09.2009, 18:41 (vor 5358 Tagen) @ Gudrun

Hallo Gudrun,

der AG darf Mindestvoraussetzungen für eine Stelle in der Stellenausschreibung benennen. Es kann diese dann auch als Merkmal bei der Vorauswahl der Bewerber nutzen.

Im öffentlichen Dienst gilt ja § 82 SGB IX bei Bewerbungen schwerbehinderter Bewerber. Hiernach müssen schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, sofern sie nicht ganz offensichtlich ungeeignet sind. [link=http://www.stollfuss.de/aktuell/arbeitsrecht/index.php>oid=69173&news=1]BAG, Urteil vom 21.07.2009, 9 AZR 431/08[/link]
Hier wäre daher nun die Frage: Erfüllt die nicht gegebene Mindestanforderungen/ das geforderte Merkmal das Kriterium der offensichtlichen Nichteignung.

In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster in einem Beschluss vom 10.04.2000 heißt es"

"Erfülle ein Bewerber die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle jedoch erst nach dem voraussichtlichen Termin der Stellenbesetzung, könne seine Bewerbung zurückgewiesen werden."

Man sollte auch überlegen, bringt das Vorstellungsgespräch dem Bewerber etwas, wenn der AG diesen auf alle Fälle wegen fehlen der geforderten fachlichen Mindestvoraussetzung, auf alle Fälle nicht berücksichtigt also ablehnt>

Eine solche Ablehnung der Bewerbung wegen fehlen der geforderten fachlichen Mindestvoraussetzung wäre kein Verstoß gegen das SGB IX oder AGG.

» Die Ausnahme der Regelung nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT greift nach
» Meinung der Dienststelle in diesem Fall nicht, weil diese
» Ausnahmevorschrift für "Angestellte" geschaffen wurde, die entsprechende Hallo Gudrun,

der AG darf Mindestvoraussetzungen für eine Stelle in der Stellenausschreibung benennen. Es kann diese dann auch als Merkmal bei der Vorauswahl der Bewerber nutzen.

In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster in einem Beschluss vom 10.04.2000 heißt es"

"Erfülle ein Bewerber die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle jedoch erst nach dem voraussichtlichen Termin der Stellenbesetzung, könne seine Bewerbung zurückgewiesen werden."

Man sollte auch überlegen, bringt das Vorstellungsgespräch dem Bewerber etwas, wenn der AG diesen auf alle Fälle wegen fehlen der geforderten fachlichen Mindestvoraussetzung, auf alle Fälle nicht berücksichtigt also ablehnt>

Eine solche Ablehnung der Bewerbung wegen fehlen der geforderten fachlichen Mindestvoraussetzung wäre kein Verstoß gegen das SGB IX oder AGG.

» Die Ausnahme der Regelung nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT greift nach
» Meinung der Dienststelle in diesem Fall nicht, weil diese
» Ausnahmevorschrift für "Angestellte" geschaffen wurde, die entsprechende
» Aufgaben der höheren Vergütungsgruppe bereits wahrnehmen.

Hierzu kann ich keine Aussage machen, da ich den TV und die Anlage nicht kenne. Es wäre eine Frage welche man an den Sozialpartner (Gewerkschaft) richten müsste.


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