Zusatzurlaub bei Teilzeit? / Anspruch auf Urlaub? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Friday, 06.11.2009, 01:07 (vor 5312 Tagen) @ wolfgang77

Hallo Wolfgang,

wir sind ein Forum für Mandatsträger. Siehe auch den Kopf der Webseite und auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...".

AN bitten wir sich an ihre Interessensvertretungen in den Betrieben zu wenden. Dort wird man ihnen gerne helfen und Fragen beantworten.

Doch soviel, auch Teilzeitkräfte haben sofern sie schwerbehindert sind Anspruch auf den Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX. Bei Teilzeitkräften halt Anteilmäßig. Also genau wie bei gesetzlichen/ tariflichen Urlaub auch. Es gelten grundsätzlich weiter die gleichen Regeln, wie auch das Bundesurlaubsgesetz und ggf. besondere Regelungen im TV wie beim sonstigen Urlaub auch hier.

In Deinem Fall sind es 2 Tage Zusatzurlaub, wenn Du wie geschrieben an 2 Werktagen in der Woche arbeitest.


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