Evakuierungsstuhl (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Saturday, 21.11.2009, 08:59 (vor 5279 Tagen) @ Seibel

Hallo Seibel,

worin liegt das Problem> Der AG muss dafür Sorge tragen, dass alle AN und besonders Schwerbehinderte und hier auch Rollstuhlfahrer im Gefahrenfall sicher aus dem Gebäude gelangen. Wenn also ein Rollstuhlfahrer in oberen Stockwerken tätig ist und kein Fahrstuhl vorhanden ist der auch im Gefahrenfall (Brand) betrieben werden darf (hierzu kann man bei der Feuerwehr nachfragen) muss der AG eine andere Rettungsmöglichkeit vorsehen.

Dieses kann, muss aber nicht mit einem Evakuierungsstuhl (Evac+Chair) geschehen. Es können auch andere Rettungsmittel vorgesehen werden. Der AG kann für die Beschaffung, von notwendigen Rettungsmitteln, auch Mittel der SchwbAV beantragen.

Auch die Feuerwehr könnte einem geeignete Rettungsmittel nennen/ empfehlen.

Übrigens, es geht nicht nur um die Sicherstellung das Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sicher aus Gefahrensituationen gebracht werden. Auch z.B. Blinde oder Hörgeschädigte bedürfen einer besonderen Betrachtung. Also auch hier muss man im Gefahrenfall dafür als AG Sorge tragen, dass diese sicher aus den Gefahrensituationen gebracht werden. Dieses kann man z.B. auch dadurch erreichen, dass man hierfür Mitarbeiter bestimmt (in Absprachen/ Beteiligung mit BR/PR und SchwbV) welche hier darauf achten und Sorge tragen.

Dieses alles ist übrigens auch ein gutes Thema für eine Arbeitsschutzsitzung. Hier hat man dann ja die für Sicherheit und Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortliche, wie z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit/ -arbeitsschutz und AG-Vertreter am Tisch.


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