SBV bei Betriebsspaltung (Versammlung)

Diana, Erfurt, Tuesday, 01.12.2009, 11:48 (vor 5282 Tagen)

ich möchte eine Versammlung machen, aber kurz zuvor wird ein Teil von unserem Betrieb auf ein anderes Gelände ziehen. Die Standortleitung möchte nicht, dass die Schwerbehinderten des anderen Geländes bei meiner Versammlung teilnehmen. Darf sie das oder nicht> muss ich zwei Versammlungen machen>

SBV bei Betriebsspaltung

hackenberger, Tuesday, 01.12.2009, 12:17 (vor 5282 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

leider ist Deine Aussage etwas unklar. Habt ihr eine rechtliche Spaltung des Betriebes in zwei eigenständige Betriebe (§ 21a BetrVG) oder werden "nur" Koll. in ein anderes Betriebsgebäude "umgesiedelt", also umgezogen, gehören aber weiter zum gleichen Betrieb>

Bei letzterem ist es weiter ein Betrieb, also auch erfolgt auch weiter eine Betriebsversammlung bzw. eine Schwerbehindertenversammlung. Dann muss der AG die Kosten (Reisekosten) hierfür tragen. Man kann dann aber auch Teilversammlungen machen. Dieses ist aber die Entscheidung des BR/ SchwbV.

Wie handhabt der BR dieses> Ich würde mich dem anschließen wenn es möglich ist. Sollte es aber Probleme für die SchwbV bereiten Teilversammlungen durchzuführen auch, weil sie z.B. die notwendigen Referenten dann nicht bekommen kann, macht sie 1 Schwerbehindertenversammlung.

In solchen Fällen den AG immer nach seiner Rechtsgrundlage fragen. Er möge diese aber bitte schriftlich geben, damit man ggf. diese belastend prüfen lassen kann.

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