PR-Sitzung als "Telefonkonferenz" (Sitzung)

Fragesteller, Bayern, Tuesday, 22.12.2009, 11:12 (vor 5262 Tagen)

Hallo zusammen,

kann mir da bitte jemand kurz weiterhelfen, da ich im BPersVG-Recht nicht so 100% sicher bin und dazu nichts finden kann:

Kann ein PR eine Sitzung als "Telefonkonferenz" einberufen> In dem konkreten Fall wäre die SV nämlich wegen der besseren und ausführlicheren Darstellung eines komplizierten Sachverhaltes sehr an einer Sitzung interessiert, bei der alle PR-Mitglieder persönlich anwesend sind.

Danke vorab und viele Grüße

PR-Sitzung als "Telefonkonferenz"

hackenberger, Tuesday, 22.12.2009, 14:08 (vor 5262 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,

» Kann ein PR eine Sitzung als "Telefonkonferenz" einberufen> In dem konkreten Fall wäre die SV nämlich wegen der besseren und ausführlicheren Darstellung eines komplizierten Sachverhaltes sehr an einer Sitzung interessiert, bei der alle PR-Mitglieder persönlich anwesend sind.

Nein!

Siehe auch hier! Es ist zwar als Beispiel die BR-Sitzung, gilt aber analog auch für PR oder SBV- Sitzungen.

Es können aber Besprechungen, also ohne Beschlussfassung und ohne Behandlung besonders geschützter Daten als Telefonkonferenz abgehalten werden. Nicht aber Gremiensitzungen gem. BetrVG/ xPersVG.

Würde ein BRV/PRV so handeln, wäre dieses grobe Verstöße gegen die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfassung.

Zwar ist teilweise nach Landespersonalvertretungsrecht auch ein Umlaufverfahren zulässig, etwa in sog. "einfachen Angelegenheiten" nach Art. 37 Abs. 3 BayPVG, wenn kein Mitglied des Personalrats diesem Verfahren widerspricht. Außerdem wäre ein Umlaufverfahren nach dem Regelungszweck des § 95 Abs. 4 SGB IX natürlich nur mit Zustimmung der SBV zulässig, da ansonsten das bundesgesetzliche beratende SBV-Teilnahmerecht gem. § 95 Abs. 4 SGB IX nach Belieben vom Personalrat unterlaufen bzw. ausgehebelt werden könnte.

Aber selbst hier darf das gesetzliche Umlaufverfahren nach dem Gesetzeswortlaut sowie der Rechtsprechung nicht telefonisch erfolgen (vgl. LAG München, Beschluss vom 14.11.2008, 5 TaBV 36/08).

PR-Sitzung als "Telefonkonferenz"

Fragesteller, Bayern, Tuesday, 22.12.2009, 15:53 (vor 5262 Tagen) @ hackenberger

Vielen herzlichen Dank, das hilft mir sehr.:-) Nur noch eine ergänzende Frage: Aus welcher zeitschrifft stammt der Text> Denn aus dem Link ist das leider nicht ersichtlich....

Übrigens: allen ein herzliches Dankeschönefür die stets total begeeisternde Hilfsbereitschaft, schöne Feiertage und ein gesundes neues Jahr!!!!:-D

PR-Sitzung als "Telefonkonferenz"

hackenberger, Tuesday, 22.12.2009, 16:07 (vor 5262 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,

» Vielen herzlichen Dank, das hilft mir sehr.:-)
Dann ist es ja schön! ;-)

» Nur noch eine ergänzende
» Frage: Aus welcher zeitschrifft stammt der Text> Denn aus dem Link ist das
» leider nicht ersichtlich....
Doch ist es, wenn man den Mauszeiger auf den Link im Beitrag legt, wird der hinterlegte Web-Link angezeigt. .....http://www.buchundmehr.de...... ;-)


» Übrigens: allen ein herzliches Dankeschönefür die stets total
» begeeisternde Hilfsbereitschaft, schöne Feiertage und ein gesundes neues
» Jahr!!!!:-D
Bitte schön ;-)


PS: Mit Anredefloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)

PR-Sitzung als "Telefonkonferenz"

Fragesteller, Bayern, Tuesday, 22.12.2009, 16:19 (vor 5262 Tagen) @ hackenberger

Sorry lieber Bernhard,
das ist sonst nicht meine Art, ging vor lauter Ärger hier unter.... Gelobe Besserung!!!

PR-Sitzung als "Telefonkonferenz"

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 22.12.2009, 16:33 (vor 5262 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,
egänzend zu Bernhards Artikel hier die passende Passage aus der Kommentierung zum BetrVG. Ich bin mir sicher, dass sich auch im BPersVG eine solche Formulierung findet.
Dies kann für dich auch gleich der Anstoss sein, dass du als SBV eine Kommentierung zum PersVG dir anschaffst.

Aus dem Gesetzeswortlaut des §33 Abs. 1, der von »anwesenden Mitgliedern« spricht, folgt, dass Beschlüsse in einer Sitzung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor Ort zu fassen sind. Ziel ist, dass alle BR-Mitglieder miteinander diskutieren können. Damit ist eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren (sog. Umlaufbeschluss), d. h. dadurch, dass man einen schriftlichen Beschlussvorschlag verschickt und durch die BR-Mitglieder unterschreiben lässt, unzulässig.
Sie widerspricht dem Erfordernis der gleichzeitigen Anwesenheit von mindestens der Hälfte der BR-Mitglieder, der Notwendigkeit der mündlichen Beratung mit der Möglichkeit der Einwirkung auf die Willensbildung der anderen BR-Mitglieder und unterläuft das Teilnahmerecht anderer Personen an BR-Sitzungen, z. B. Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaftsbeauftragte (vgl. § 29 Rn. 23; § 31 Rn. 3), sowie deren Einwirkungsmöglichkeit auf BR-Beschlüsse (Fitting, a. a. O.; GK-Raab, Rn. 11).
Aus demselben Grund ist eine schriftliche, telegrafische oder fernmündliche Beschlussfassung unzulässig (Fitting, a. a. O.; GK-Raab, a. a. O.; ErfK-Eisemann, Rn. 10).
Gleiches gilt für eine Beschlussfassung per E-Mail, Internet oder Intranet. Die Teilnahme von BR-Mitgliedern aus anderen Betriebsteilen an BR-Sitzungen per Videokonferenz oder mittels anderer elektronischer Medien ist ebenfalls nicht möglich.
Bei derartigen technischen Kommunikationsmöglichkeiten ist die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen nicht zu garantieren, weil unberechtigte Dritte den Gesprächsinhalt mithören oder verfolgen könnten, ohne dass andere BR-Mitglieder dieses bemerken (zustimmend Fitting, Rn. 21; HSWG, Rn. 2; GK-Raab, a. a. O.). Aus dem Zusammenarbeitsgebot des § 2 Abs. 1 kann sich für den AG die Verpflichtung ergeben, den BR auf entsprechende offensichtliche Mängel seiner Beschlussfassung hinzuweisen (LAG Frankfurt 21. 2. 91, AuR 92, 222, Ls., zu einem »Telefonrundspruch«-Beschluss).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

PR-Sitzung als "Telefonkonferenz"

Fragesteller, Bayern, Tuesday, 22.12.2009, 16:52 (vor 5262 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

das ist ja fast noch besser :-) :-D

Dir auch ein herzliches Danke und den Tipp werde ich befolgen.

Schöne Feiertage und alles Gute für 2010!

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