TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist (TVöD / TV-L)

andre-sven, Hessen, Friday, 19.03.2010, 12:08 (vor 5160 Tagen)

Hallo,

wie ihr wisst, gibt es ja den TVöD Leist. Wer kann mir einfach mal mitteilen, wie es bei anderen Dienststellen gehandhabt wird, wenn eine Schwerbehindertenvertretung zur Hälfte oder ganz Freigestellt ist.

Es ist ja sehr, sehr schwer ihre Arbeit überhaupt zu bewerten und wir als Vertretung sollen ja gleich mit den anderen Kollegen behandelt werden. Das letzte Mal ging es bei mir so weit, dass ich ja Dritte einschalten musste.

Wer kann mir darüber Informationen geben>

Viele Grüße und schönes Wochenende.

TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist

hackenberger, Friday, 19.03.2010, 12:31 (vor 5160 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",

» wie ihr wisst, gibt es ja den TVöD Leist. Wer kann mir einfach mal
» mitteilen, wie es bei anderen Dienststellen gehandhabt wird, wenn eine
» Schwerbehindertenvertretung zur Hälfte oder ganz Freigestellt ist.

» Es ist ja sehr, sehr schwer ihre Arbeit überhaupt zu bewerten und wir als
» Vertretung sollen ja gleich mit den anderen Kollegen behandelt werden.

Also, es wird gem. diesem TV nicht die Leistung des VPSchwb als VPSchwb bewertet. Die VPSchwb darf wegen der Mandatsteilnahme nicht benachteiligt werden. Es muss also eine Regelung getroffen/ geschaffen werden wie hier eine Bewertung stattfinden kann. Oftmals wird hier dann eine "Vergleichspersonenregelung" getroffen/ geschaffen. Z.B. Nimmt man 3 Vergleichpersonen, wobei die erste die Person ist, welche die Aufgaben welche die freigestellte VPSchwb bisher wahrnahm zukünftig ausübt. Die anderen beiden Vergleichpersonen sind dann Personen welche einen vergleichbaren Berufsverlauf haben.

Dann wird z.B. der Schnitt dieser 3 Vergleichspersonen auf die VPSchwb angewandt und wenn es um das Thema "Höherstufung/ Aufstieg" geht, wird sogar unterstellt, dass sofern es nicht Gründe gibt welche zwingend dagegen sprechen, dass die VPSchwb diese Aufstieg/ diese Weiterentwicklung nicht gemacht hätte, erfolgt hier dann eine 1:1 Übertragung/ Anrechnung, sonst wieder die Durchschnittsanwendung.

Wie ist bei euch denn die Regelung mit freigestellten BR/PR> Diese ist 1:1 auch auf die VPSchwb anzuwenden, denn sie haben die gleiche Rechtsstellung im Betrieb/ Unternehmen/ Behörde.

PS: Bitte doch in [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1112]Deinem Profil[/link] noch angeben, welches Recht zur Anwendung kommt. Also BPersVG oder xPersVG (LandesPersVH). Auch noch bitte eine Aussage zur ca. Zahl der schwerbehinderten/ gleichgestellten Koll.. Lese auch bitte hierzu unbedingt einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]diesen Beitrag[/link].

TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist

andre-sven, Hessen, Tuesday, 27.04.2010, 15:28 (vor 5121 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke nochmals für deine Antwort. Leider ist es nicht so geschehen, wie du beschrieben hattest. Bei der Übergabe des TVöD Leist wurde mir von der zuständigen Kollegin gesagt, ich hätte nur eine niedrige Bewertung verdient, weil ich ja nicht so viel in der Abteilung gearbeitet hätte. Das nächste Mal, das heißt in 12 Monaten, könnte ich ja eine bessere Bewertung erhalten, wenn ich mehr arbeiten in der Abteilung machen würde.

Für mich heißt das: Das die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung nicht anerkannt wird, das man diese regelrecht ignoriert und das man mich systematisch unter Druck setzt.

Ich habe meine Konsequenzen daraus gezogen und bin jetzt dabei, mein Arbeitsverhältnis zu lösen. So kann ich einfach nicht weiterarbeiten. Auf alle Fälle muss ich jetzt erstmal an mich denken, um daran nicht zugrunde zu gehen.

Bitte macht weiter so. Ihr wart mir immer eine gute Hilfe.

Viele Grüße

TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist

hackenberger, Tuesday, 27.04.2010, 23:03 (vor 5121 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» Bei der Übergabe des TVöD Leist wurde mir von der zuständigen Kollegin
» gesagt, ich hätte nur eine niedrige Bewertung verdient, weil ich ja nicht
» so viel in der Abteilung gearbeitet hätte. Das nächste Mal, das heißt in
» 12 Monaten, könnte ich ja eine bessere Bewertung erhalten, wenn ich mehr
» arbeiten in der Abteilung machen würde.

Diese Aussage ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, gegen den § 96 Abs. 2 SGB IX. Sie stellt weiter den Sachverhalt der Mandatsbehinderung dar.

» Für mich heißt das: Das die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung nicht
» anerkannt wird, das man diese regelrecht ignoriert und das man mich
» systematisch unter Druck setzt.
Das ist schade, dass Du diesen Eindruck gewonnen hast.

Bezahlt wirst Du aber nicht für die Mandatsarbeit. Du darfst aber auch nicht wegen der Ausübung dieses Mandates benachteiligt werden.

» Ich habe meine Konsequenzen daraus gezogen und bin jetzt dabei, mein
» Arbeitsverhältnis zu lösen.

Das ist eigentlich der falsche Weg, denn weglaufen hat noch nie wirklich geholfen. Willst vielleicht immer wieder den Job aufgeben>

Gerade in der aktuellen Zeit, sollte man froh sein einen Job zu haben.

Der richtige Weg wäre eigentlich ein Gespräch mit dem AG und dem BASchwb, diese auf die Rechtslage und die möglichen Folgen eines Verstoßes hinweisen. Hilft dieses dann nicht bleibt leider nur der Rechtsweg.

Die Kosten einer Klage wegen Mandatsbehinderung, also Beschlussverfahren müsste der AG tragen.

Die Kosten für den ggf. vorenthaltenden Lohn/ Gehalt ist Privatsache, daher sollte man dafür am besten einen Rechtschutz in Anspruch nehmen können.

» Bitte macht weiter so. Ihr wart mir immer eine gute Hilfe.
Danke, werden wir tun.

Überlege Du dir aber einmal, ob Du Deine Absicht wirklich so umsetzen möchtest.

TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist

andre-sven, Hessen, Wednesday, 28.04.2010, 09:37 (vor 5120 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

warum ich meine Kündigung eingereicht habe, ist auch das, dass ich selber mich kaputt mache. Es ist die Abteilung, wo ich arbeite, die mich systematisch kaputt macht und ich muss deswegen auch meine Konsequenzen ziehen.

Vorne rum tun die so, du machst ja gute Arbeit als Schwerbehindertenvertrauensperson, aber hintenrum wird gesagt, die arbeitet ja nicht, die macht sich einen faulen Max und wir müssen die Arbeit für die mitmachen. Wenn man dies Tag für Tag, Woche für Woche ... hört, geht man daran kaputt. Hier wird einfach die Vertretung, wie ich diese mache, nicht gut angesehen. Was soll's ich bin raus und hoffe, vielleicht noch eine Arbeit, egal was, zu bekommen.

Viele Grüße an alle.

andre-sven

TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist

hackenberger, Wednesday, 28.04.2010, 15:23 (vor 5120 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

ich wünsche Dir dann weiterhin alles Gute vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit.

Noch den Hinweis, erkundige dich bitte vor einer Kündigung bei der Agentur für Arbeit wegen drohender Sperrzeiten. Denn Du kündigst ein bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und hast einen besonderen Kündigungsschutz. Der als Mandatsträger, auch nachwirkend (1 Jahr) und ggf. als Schwerbehinderter.

Hier wäre es ggf. dann vorteilhafter, wenn ein ärztliches Artest vorliegt aus welchem hervor geht, dass Du aus gesundheitlichen Gründen diesen beruf dort nicht mehr ausüben kannst.

Aber, kläre alles vorher mit der AfA.

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