Urlaubsanspruch insgesamt (Zusatzurlaub)

SBV1, Wednesday, 30.03.2011, 21:25 (vor 4798 Tagen)

Liebe Forenmitglieder,

eine schwerbehinderte Kollegin abeitet bis Ende Mai in Teilzeit. Urlaubsanspruch bisher 30 + 5 Tage.

Jetzt wurde Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. (auf eigenen Wunsch)
Die Kollegin arbeitet dann ab 01.06. mit ruhendem Arbeitsverhältnis auf geringfügiger Basis an 3 Tagen der Woche weiter. (Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente 400 €)
Wäre die geringfügige Beschäftigung ab Januar gewesen, wären es 18 Urlaubstage plus 3 Tage anteilig Zusatzurlaub fürs ganze Jahr gewesen.

Wie würde der Urlaub für dieses gesamte Jahr, also 5 Monate (5-Tage-Woche) mit normalem AV und 7 Monate (3-Tage-Woche) auf 400 €-Basis, berechnet>

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

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Liebe Grüße
SBV1

Urlaubsanspruch insgesamt

hackenberger, Friday, 01.04.2011, 13:22 (vor 4796 Tagen) @ SBV1

Hallo SVB1,

für die Bildung des Zusatzurlaubes gelten die gleichen grundsätzlichen Regelungen wie für den "normalen" Urlaub. Also z.B. bei Teilzeitkräften. Auch 400_Euro_Jobler erhalten Urlaubsansprüche, auch sie sind AN. Vergleichsweise wie Teilzeitler.

Urlaubsanspruch insgesamt

hackenberger, Friday, 01.04.2011, 13:27 (vor 4796 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

weils es zum Thema gehört.

Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit>

Wird Zeitrente wegen Erwerbsminderung bezogen, so steht dies dem Entstehen eines Urlaubsanspruchs nicht entgegen - vielmehr entsteht jährlich der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch und der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Ein Verfall mit Ablauf des Übertragungszeitraums entsteht nicht, da es keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift gibt, nach der dem Arbeitnehmer für den Zeitraum des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente der Erholungsurlaub gekürzt werden kann. Kann dieser nun wegen der befristeten vollen Erwerbsunfähigkeit nicht genommen werden, so verfällt dieser auch nicht.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010, 4 Sa 209/10
(Revision anhängig beim BAG, Az: 9 AZR 88/11)

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