Teilnahmerecht der SBV (Sitzung)

ninifee, NRW, Friday, 15.07.2011, 12:57 (vor 4679 Tagen)

Hallo,

ich habe die Beiträge zum Teilnahmerecht gelesen. Hier geht es immer um das BetrVG. Gilt das Gleiche auch für den öffenltichen Dienst>

Viele Grüße
Ninifee

Teilnahmerecht der SBV

hackenberger, Friday, 15.07.2011, 13:03 (vor 4679 Tagen) @ ninifee

Hallo Ninifee

» ich habe die Beiträge zum Teilnahmerecht gelesen. Hier geht es immer um
» das BetrVG. Gilt das Gleiche auch für den öffenltichen Dienst>

Grundsätzlich JA, soweit nicht unterschiedliche gesetziche oder sonstige Regelungen bestehen! Aber es gibt jeweils eine ganze Reihe von Besonderheiten, etwa § 82 SGB IX (Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber), § 97 Abs. 3 SGB IX (Stufenvertretungen für den öffentlichen Dienst), Art. 40 Abs. 2 BayPVG (Stimmrecht in Bayern für die SBV bei Personalratssitzungen in besonderen Fällen), teilweise auch besondere Fürsorgerichtlinen (Verwaltungsvorschriften) für den öffentlichen Dienst (§ 82 Satz 4 SGB IX) usw.

PS: Es ist immer sehr wichtig aus dem Profil zu erkennen, welches Personalvertretungsrecht zur Anwendung kommt. Also BPersVG (Bund) oder welches Landes-Personalvertretungsgesetz.

Teilnahmerecht der SBV

ninifee, NRW, Saturday, 16.07.2011, 21:04 (vor 4678 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für deine Antwort. LPVG NRW ist das von mir gemeinte Gesetz.

Viele Grüße
Ninifee

RSS-Feed dieser Diskussion