Arbeitsschutzausschuss (Sitzung)

SaMi, Bremen, Tuesday, 20.09.2011, 11:55 (vor 4612 Tagen)

Hallo,

da ich erst seit letzem Jahr in der SBV bin habe ich eine wichtiges anliegen.
Darf ich an den Sitzungen der ASA nur teilnehmen wenn Fragen der Arbeitssicherheit, die speziell auch die Schwerbehinderten betreffen auf der TO stehen,oder an allen Sitzungen.

Gruss

Sabine Mielke

Arbeitsschutzausschuss

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 20.09.2011, 12:41 (vor 4612 Tagen) @ SaMi

Hallo,

» da ich erst seit letzem Jahr in der SBV bin habe ich eine wichtiges
» anliegen.
» Darf ich an den Sitzungen der ASA nur teilnehmen wenn Fragen der
» Arbeitssicherheit, die speziell auch die Schwerbehinderten betreffen auf
» der TO stehen,
NEIN
» oder an allen Sitzungen.
Ja klar, § 95 Abs. 4 1. Halbsatz ist doch eindeutig
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html[/link]
Da steht bei Sitzungsteilnahme nirgends was von einer thematischen Einschränkung!
Du bist schon seit letztem Jahr SBV > Mit Grundseminar und Kommentar sollte sich diese Frage doch gar nicht mehr stellen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsschutzausschuss

SaMi, Bremen, Tuesday, 20.09.2011, 13:09 (vor 4612 Tagen) @ albarracin

Danke für die schnelle Antwort,

ja mir ist klar das ich an der Sitzung teilnehmen darf, aber der die ASA
bei uns im Hause zickt ein wenig.Möchte immer alles mit Gesetzes Urteilen belegt haben.

Gruss

Arbeitsschutzausschuss

ingo, Bremen, Wednesday, 21.09.2011, 00:18 (vor 4612 Tagen) @ SaMi

Hallo Sabine,

du kannst jederzeit mit der SBV der BSAG Kontakt aufnehmen, wir helfen dir auch gerne falls du mal Fragen hast.

Gruß aus Bremen
Ingo

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