Verfall (Zusatzurlaub)

Sando, Schleswig Holstein, Thursday, 03.11.2011, 09:54 (vor 4585 Tagen)

Moin, ich habe für meinen konkreten Fall keine Lösung gefunden.
Arbeitnehmer von uns hat jetzt nach Klagefahren das Urteil bekommen
das er rückwirkend ab Antragseingang (16.10.2010) GdB 50 erhält.
Arbeitgeber behauptet , der Urlaub für 2010 sei verfallen
und will nur die 5 Tage für 2011 gewähren.
Ich sehe das so , das er trotzdem noch anteilig 2 Tage für 2010
bekommen müßte
Unser Arbeitgeber argumentiert aber,
da er Sie nicht bis 31.03.2011 genommen hat sind Sie verfallen.
Der Arbeitnehmer wußte ja gar nicht,
das er Sie überhaupt durch den GdB erhält.
Kann bitte jemand für Aufklärung sorgen >>>>>

Verfall

hackenberger, Thursday, 03.11.2011, 10:26 (vor 4585 Tagen) @ Sando

Hallo Jüregen,

:-( leider nicht die Suchfunktion hier zum Thema genutzt. Denn mit dem Suchbegriff "rückwirkende" findest Du die Antwort. Denn auch dieses Thema "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9249#p9251]Rückwirkender Zusatzurlaub[/link]" hatten wir schon.

Also, bitte doch einmal den Suchbegriff nutzen, dann findest Du einiges zum Thema.

Verfall

Sando, Schleswig Holstein, Thursday, 03.11.2011, 10:46 (vor 4585 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Jüregen,
»
» :-( leider nicht die Suchfunktion hier zum Thema genutzt. Denn mit dem
» Suchbegriff "rückwirkende" findest Du die Antwort. Denn auch dieses Thema
» "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9249#p9251]Rückwirkender
» Zusatzurlaub[/link]" hatten wir schon.
»
» Also, bitte doch einmal den Suchbegriff nutzen, dann findest Du einiges
» zum Thema.

Doch habe ich lieber Bernd
aber die Antworten haben mich nicht weitergebrcht !
Grundsätzlich bedeutet ja im Rechtsverfahren imer schwammig
und sagt nicht viel aus.
Also nach Deiner Antwort werde ich Ihm raten sich Rechtsauskunft zu holen.
Es geht mir hier um die 1/12 Regelung für 2010.
Wir (weil ich ja eine gute SBV bin) haben dem Arbeitgeber vom Antrag informiert.
Ich hatte bis heute allerdings noch nie den Fall
das es solange gedauert hat bis zum, entgültigen Bescheid.

Verfall

hackenberger, Thursday, 03.11.2011, 11:02 (vor 4585 Tagen) @ Sando

Hallo Jüregen,

die in dem verlinkten Beitrag von mir gemachte Aussage ist doch eigentlich klar.

Grundsätzlich gilt folgendes: Der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen Regelungen wie der gesetzliche Urlaub lt. Bundesurlaubsgesetz. Also auch, was ggf. Übertragung und Verfall betrifft.

Für den Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX bedeutet dieses.

Der Betroffene MUSS den Urlaubsanspruch geltend gemacht haben. Also dem AG mitteilen ich habe einen Anspruch und weiter ich möchte diesen Urlaubsanspruch wahrnehmen.

Hier nochmals der erwähnte Auszug aus dem Knittelkommentar:

§ 125 SGB IX Rn. 47,

Hat der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht, und war dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich, muss der Arbeitgeber für die infolge des Erlöschens des Urlaubsanspruchs eingetretene Unmöglichkeit seiner Erfüllung einstehen. An die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs tritt dann ein Schadensersatzanspruch, nämlich ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe (BAG Urteil vom 22. Oktober 1991 – 9 AZR 373/90 = BAGE 68, 362 [366] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986 zu 2b der Gründe; BAG Urteil vom 26. Juni 1986 – 8 AZR 75/83 = BAGE 52, 254 [257]; BAG Urteil vom 21. Februar 1995 – 9 AZR 166/94 = BAGE 79, 211 = NZA 1995, 839 = NJW 1976, 76).

Verfall

Sando, Schleswig Holstein, Thursday, 03.11.2011, 12:13 (vor 4585 Tagen) @ hackenberger

Sorry Bernd
wer lesen kann ist klar im Vorteil !
ich habe einfach zu kompliziert gedacht
Mein Fehler, werde dem Arbeitgeber und dem Schwerbehinderten Kollegen
das so mitteilen

Verfall

Doris, Thursday, 03.11.2011, 16:35 (vor 4584 Tagen) @ Sando

» Ich sehe das so, das er trotzdem noch anteilig 2 Tage für 2010 bekommen müsste...

Hallo Juergen,

wenn der Zusatzurlaub rechtzeitig geltend gemacht worden wäre für 2010, würde sich für das Jahr 2010 nicht ein Zusatzurlaub von 2 Tagen ergeben, sondern (bei einem Antragseingang am 16.10.2010) gezwölftelt für zwei volle Monate nur ein Tag wie folgt: 2/12 x 5 = 0,83 Tage, aufgerundet auf 1 Tag.

--
Viele Grüße
Doris

RSS-Feed dieser Diskussion