Schwerbehindertenausweis (Fragen zu einer Behinderung)
Wann bekommt man einen grün-roten Ausweis>
k.t.hoffmann, Bad Nenndorf / Niedersachsen, Tuesday, 29.11.2011, 20:18 (vor 4545 Tagen)
Wann bekommt man einen grün-roten Ausweis>
hackenberger, Tuesday, 29.11.2011, 21:07 (vor 4545 Tagen) @ k.t.hoffmann
Hallo Karl Thomas,
Einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn auf Grund ihrer Funktionsbeeinträchtigung
ein Anspruch für vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr festgestellt wurde.
Diese haben dann auch das Mz "aG"
PS:
Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner.
Noch folgenden Hinweis. Bei Integrationsamt und Versorgungsamt bekommt man kostenfreie Unterlagen und Broschüren. Aus diesen wäre z.B. auch eine A ntwort auf eine solche Frage zu entnehmen.
Kontextlink:
Nachteilsausgleich
kroko, Niedersachsen / NRW, Wednesday, 30.11.2011, 06:19 (vor 4545 Tagen) @ hackenberger
Hallo Bernhard
Diese haben dann auch das Mz "aG"
Wenn dem so wäre würde mich interessieren wo das steht, denn ich habe auch einen grün/orangen Ausweis aber nur ein G das aG wurde schon 2 x abgelehnt.
Gruß Uwe
hackenberger, Wednesday, 30.11.2011, 08:47 (vor 4545 Tagen) @ kroko
Hallo Uwe,
sorry musste natürlich Mz "G oder aG" lauten!
PS: Du bist doch schon seit 2009 SchwbV daher könnte das Thema "Merkzeichen", auch das wer wann welches, bekannt sein.
DoSto, Thursday, 26.07.2012, 14:56 (vor 4305 Tagen) @ k.t.hoffmann
Hallo Bernhard,
ich habe eine Frage zum Thema Nachteilsausgleiche. Ich weiss nicht genau, ob in den nachstehenden Festlegungen das und bindend ist oder ob die Merkzeichen auch einzeln gelten> Muss ein Schwerbehinderter, der Parkerleichterungen nutzen will, beide Merkzeichen haben und den entspr. GdB oder kann er auch nur das G oder das B haben und den entsprechenden GdB> Ich habe einen Schwerbehinderten, der das B erhalten hat und einen GdB von 90, dem aber das G und das aG verweigert wird. Wie interpretiere ich nun nachstehenden Auszug>
"... schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis
Mal abgesehen davon, dass ein Behinderter, der das B erhält, eigentlich auch die Voraussetzungen für das G erfüllt, heisst es doch bei den Voraussetzungen für das G oder aG, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt, wenn der Behinderte nur noch unter großer Anstrengung oder nur noch mit fremder Hilfe gehen kann. Denn das B bedeutet ja Begleitung!
Sehe ich das etwa falsch>
LG
DoSto
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DoSto
Hotte, Stuttgart, Thursday, 26.07.2012, 16:17 (vor 4305 Tagen) @ DoSto
Hallo Dosto,
Ich glaube ja.
Denn G bzw. aG bedeutet nicht automatisch auch B, sowie umgekehrt
Entscheidend ist immer, welche Funktionstörungen in welcher Höhe anerkannt wurden.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."
Danke - Hotte!
Das hieße ja dann, der Behinderte kann mit dem Merkzeichen B den orangen Ausweis erhalten>! Und das bedeutet, eine Reihe von Erleichterungen beim Parken>
LG
DoSto
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DoSto
hackenberger, Thursday, 26.07.2012, 18:13 (vor 4305 Tagen) @ DoSto
Hallo DoSto,
"und" im Gesetz bedeutet immer das man beides/alles haben muss, also plus/addition. Die Antwort findest Du wie so oft unter A-Z, Nachteilsausgleiche und dann in der dort verlinken Unterlage. Diese kann man sich auch beim IA abfordern.
Die Anforderungen zum Erhalt des Parkausweises sind hoch und werden offenbar enger ausgelegt wie auch ich im familiären Umfeld erfahren musste. Die alte Faustregel mit weniger als 50 Meter Laufvermögen gilt nicht mehr. Auch zeitweise auf Rollstuhl angewiesen zu sein hat nicht im mir bekannten Fall ausgereicht. Man (VA) verlangte die dauerhafte Angewiesenheit. Auch Widerspruch und Artest des Facharztes half nicht.
Doch es gibt oft eine temporäre Hilflösung. Sozialämter stellen ggf begrenzte Parkausweise für den Wohnort aus. Fragen kann nicht schaden.
PS: Anfragen bitte immer an alle stellen.