Einbindung von Stellis bei Online-Bewerbungen (Stellvertreter/in)

rz5y, BY, Friday, 02.12.2011, 16:16 (vor 4543 Tagen)

Liebes Forum,

ich lese Eure Seiten seit Jahren und habe dadurch schon viele wertvolle Erkenntnisse gewonnen.

Leider muss ich nochmals eine Frage zur Einbindung von Stellis stellen.

In unserem Unternehmen, das aus ca. 16 Betrieben besteht, wird ein Online-Bewerbungsverfahren in der nächsten Zeit eingeführt. In jedem Betrieb sind idR eine Vertrauensperson und zwei Stellvertreter gewählt. Bisher erhält jeweils die amtierende VP die Unterlagen von schwerbehinderten / gleichgestellten Bewerbern und natürlich das Recht zur Einsichtnahme in die Unterlagen der nicht behinderten Bewerber. Jede Vertrauensperson entscheidet über eine eventuelle Verhinderung und dadurch Weiterleitung an den Stelli.

Im neuen Online-Bewerbungsverfahren soll - sowie sich ein schwerbehinderter Mensch bewirbt - jetzt der elektronische Zugriff auf alle Bewerberunterlagen für die VP und alle für den entsprechenden Betrieb zuständigen Stellis geschaffen werden. Dies halte ich aus Datenschutzgründen für bedenklich, da Stellis erst im Fall der Verhinderung der VP aktiv werden können und dürfen.

Andererseits ist es natürlich fast unmöglich für ein elektronisches System zu wissen, welche VP wann verhindert ist, um dann den entsprechenden Stelli zu informieren.

Habt Ihr eine Vorstellung, wie dieses Problem zu lösen ist>

Viele Grüße Gabi

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Viele Grüße

Gabi

Einbindung von Stellis bei Online-Bewerbungen

hackenberger, Friday, 02.12.2011, 16:38 (vor 4543 Tagen) @ rz5y

Hallo Gabi,

Du hast mit Deiner Ansicht betreffend Datenschutz Recht. Es ist hier das Problem des AG dieses entsprechend zu beachten und umzusetzen. Also den Zugang zu den Unterlagen entsprechend zu regeln. Das muss er ja auch für den BR/PR.

Es ist auch keine Unmöglichkeit oder großes Problem für Softwareentwickler den Datenzugang unter Beachtung des Datenschutzes hier entsprechend zu regeln.
Das könnte man z.B. duch Zugangssicherung via Chipkarte.

Der Stelli ist nicht im Mandat sofern er nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird. Daher würde der AG hier ggf. Unberechtigten den Zugang zu geschützten Unterlagen ermöglichen.

PS: Trage im Profil noch bitte ein, gilt BayPVG oder BPersVG, da Du ja öffentl. Dienst schreibst>>

Oder ist es doch kein öffentl. Dienst>>
Öffentlicher Dienst - was ist das>

Ggf. hier das Profil berichtigen da es wichtig sein kann! Denn im Geltungsbereich des BayPVG hat die SchwbV ja teils ein ECHTES Mitbestimmungsrecht im PR!

Einbindung von Stellis bei Online-Bewerbungen

rz5y, BY, Friday, 02.12.2011, 16:47 (vor 4543 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

» Hallo Gabi,
»
» Du hast mit Deiner Ansicht betreffend Datenschutz Recht. Es ist hier das
» Problem des AG dieses entsprechend zu beachten und umzusetzen. Also den
» Zugang zu den Unterlagen entsprechend zu regeln. Das muss er ja auch für
» den BR/PR.
Das Problem sehe ich nicht bei dem Betriebsrat, da dieser im Gegensatz zur Schwerbehindertenvertretung ein Kollektivgremium ist.
» Es ist auch keine Unmöglichkeit oder großes Problem für Softwareentwickler
» den Datenzugang unter Beachtung des Datenschutzes hier entsprechend zu
» regeln.
Das könnte softwaremäßig etwas schwierig werden, da es nicht in allen Betrieben dieselbe Gleitzeitanlage gibt. Wir haben auch Betriebe ohne Gleitzeitanlage.
» Das könnte man z.B. duch Zugangssicherung via Chipkarte.
Das wäre ein Lösung.
»
» Der Stelli ist nicht im Mandat sofern er nicht im Rahmen der
» Verhinderungsvertretung aktiv wird. Daher würde der AG hier ggf.
» Unberechtigten den Zugang zu geschützten Unterlagen ermöglichen.
»
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, da SBV und Stellis dem Datenschutz unterliegen, könne er auch an diese alle Informationen weitergeben.

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Viele Grüße

Gabi

Einbindung von Stellis bei Online-Bewerbungen

hackenberger, Friday, 02.12.2011, 17:08 (vor 4543 Tagen) @ rz5y

Hallo Gabi,

» Das Problem sehe ich nicht bei dem Betriebsrat, da dieser im Gegensatz zur
» Schwerbehindertenvertretung ein Kollektivgremium ist.
Doch, denn auch hier dürfen ja z.B. Ersatzmitglieder welche nicht nachgerückt sind keinen Zugang erhalten/haben. Also vergleichbarer Sachverhalt mit den Stelli. Denn auch die Ersatzmitglieder haben ein ruhendes Mandat.

» Mein Arbeitgeber ist der Meinung, da SBV und Stellis dem Datenschutz
» unterliegen, könne er auch an diese alle Informationen weitergeben.
Da liegt er aber daneben, denn sie haben ein ruhendes Mandat wie die Ersatzmitglieder des PR/BR und in dieser Zeit eben auch vom Datenschutz her kein Einsichtsrecht in die Unterlagen. Da bringt der AG einiges schwer durcheinander.

Auch die Ersatzmitglieder unterliegen im Mandat dem Datenschutz und haben, dass hat das BAG nun ja oft genung festgehalten kein Recht der Einsicht in Unterlagen des PR/BR sofern sie nicht temporär oder dauerhaft nachgerückt sind.

Der AG rikiert mit seiner Ansicht sehr erhebliche Probleme mit dem Datenschutz.

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