Stufenweise Wiedereingliederung (Stellvertreter/in)

Fragesteller, Bayern, Sunday, 04.12.2011, 11:03 (vor 4541 Tagen)

Hallo liebes forum,

ich bin VP uns seit einigen Monaten arbeitsunfähig (au). In dieser Zeit wurde und werde ich von meiner Stelli hervorragend vertreten.:-)

Nun ist angedacht, mich im Rahmen einer ca. 2-monatigen stufenweisen Wiedereingliederung in den lfd. Arbeitsprozess einzugliedern. Da ich offiziell in dieser Zeit ja noch als au gelte (und Krankengeld beziehe) die Frage:

Gelte ich in dieser Zeit in der Funktion der VP als verhindert und kann z.B. meine Stelli (für die Zeit der anwesenheit der VP) auf sitzungen senden> Oder bin ich nur dann verhindert, wenn ich wirklich nicht in der Arbeit bin, weil die im wiedereingliederungsplan täglich festgelegte Zahl an Arbeitsstunden abgeleistet ist>

Gibt es dazu Grundsäztliches, denn wir müssen bei unseren AG auch aufpassen, keine Formfehler zu begehen.

Vorab vielen dank für euere Hilfe und einen schönen Adventssonntag noch.

Stufenweise Wiedereingliederung

hackenberger, Sunday, 04.12.2011, 11:15 (vor 4541 Tagen) @ Fragesteller

Hallo,

es gelten folgende Grundsätze:

Die Verhinderung der VPSchwb und den Einsatz des Stelli stellt/legt grundsätzlich die VPSchwb fest. Sie ist in keinster Weise weisungsgebunden. Zweifelt der AG hier die Rechtmäßigkeit an, so kann/muss er ggf. die Arbeitsgerichtsbarkeit bemühen.

Krankheit ist i.d.R. ein Verhinderungsgrund.

Eine VPSchwb kann sich aber auch in der Zeit der AU oder Urlaub ausdrücklich als Nichtverhindert erklären und ihr Mandat Wahrnehmen.

Also, Du kannst dich während der Wiedereingliederung vollumfänglich oder zeitweise als verhindert erklären und den Stelli einsetzen. Verhinderungsgrund während der Wiedereingliederung AU und mögliche Störung (wegen der zusätzlichen Belastung) der erfolgreichen Wiedereingliederung.

Stufenweise Wiedereingliederung

DickesHemd, NRW, Sunday, 04.12.2011, 15:00 (vor 4541 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,
zu dem rechtlichen Aspekt hat der Bernhard bereits geantwortet.
Ich möchte Dir aus eigener Erfahrung den Ratschlag geben, dich in der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mit zu vielen Prozessen zu belasten.
Es ist nicht leicht nach langer Krankheit wieder in seinem Beruf voll leistungsfähig zu sein.
Nimm Dir die Zeit und werde erst einmal wieder gesund, um dich dann wieder für deine Kollegen einsetzen zu können. :-)

Ich wünsche Dir bis dahin alles Gute. :-P

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Stufenweise Wiedereingliederung

Fragesteller, Bayern, Monday, 05.12.2011, 06:28 (vor 4540 Tagen) @ DickesHemd

Hallo an beide Helferlein,:-)

Ich werde mich garantiert nicht überlasten während der Wiedereingliederungsphase (und auch danach sollte man das ja dauerhaft besser nicht tun).

Trotzdem ist mir sehr wohl dabei, dass ich es selbst in der Hand habe, während dieses Phase ggf. auch schon mal wieder als "zurückgemeldet" selbst etwas in die Hand nehmen zu können bzw. auch mal an der einen oder anderen Sitzung teilenhmen zu können - ohne das zwingend zu müssen.

Also vielen Dank. Ihr ward - wie halt immer - tolle Ratgeber/Innen:-P

Viele Grüße aus Bayern.

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