Stufenweise Wiedereingliederung (Stellvertreter/in)
Hallo liebes forum,
ich bin VP uns seit einigen Monaten arbeitsunfähig (au). In dieser Zeit wurde und werde ich von meiner Stelli hervorragend vertreten.
Nun ist angedacht, mich im Rahmen einer ca. 2-monatigen stufenweisen Wiedereingliederung in den lfd. Arbeitsprozess einzugliedern. Da ich offiziell in dieser Zeit ja noch als au gelte (und Krankengeld beziehe) die Frage:
Gelte ich in dieser Zeit in der Funktion der VP als verhindert und kann z.B. meine Stelli (für die Zeit der anwesenheit der VP) auf sitzungen senden> Oder bin ich nur dann verhindert, wenn ich wirklich nicht in der Arbeit bin, weil die im wiedereingliederungsplan täglich festgelegte Zahl an Arbeitsstunden abgeleistet ist>
Gibt es dazu Grundsäztliches, denn wir müssen bei unseren AG auch aufpassen, keine Formfehler zu begehen.
Vorab vielen dank für euere Hilfe und einen schönen Adventssonntag noch.