Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Zusatzurlaub)

Blessing, Bundesweit, Thursday, 08.12.2011, 18:51 (vor 4545 Tagen)

Hallo,

hab versucht herauszufinden, ob meine Fragestellung konkret im Forum oder unter A-Z beantwortet ist. Hab es in der konkreten Kontellation jedoch nicht gefunden.

Hab folgenden Sachverhalt:
Ein Kollege mit GdB 60 hat vom 01.01.-30.06.2011 in Teilzeit mit einer 3-Tage-Woche gearbeitet.
Vom 01.07.2011 an arbeitet er Vollzeit in einer 5-Tagewoche.

Der Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass der Zusatzurlaub für 2011 insgesamt 4 Tage beträgt.

Rechnung Nr. 1:
3 : 12 x 6 = 1,5
5 : 12 x 6 = 2,5
1,5 + 2,5 = 4 Tage

Rechnung Nr. 2:
3 : 12 x 6 = 1,5 ~ 2 Tage
5 : 12 x 6 = 2,5 ~ 3 Tage
2 + 3 = 5 Tage

Wann ist zu runden>
Für jeden Jahresabschnitt separat>
Oder nach Addition fürs gesamte Jahr>

Ich argumentiere, dass wenn das Beschäftigungsverhältnis nur für 6 Monate bestanden hätte, dann wären es 2 Tage (weil aufgerundet). Bei einer Beschäftigung für ein halbes Jahr in einer 5-Tagewoche wären es durch Aufrundung 3 Urlaubstage.

Daher tendiere ich trotz zeitweiliger Teilzeit für 5 Zusatzurlaubstage.
Bin mir aber einfach nicht sicher.
In meinen 2 Kommentaren hab ich dazu leider auch nichts Eindeutiges dazu gefunden.

Vorab vielen Dank mal.

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Freundlich grüßt Blessing

Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche

Doris, Thursday, 08.12.2011, 19:19 (vor 4545 Tagen) @ Blessing

» ...wenn das Beschäftigungsverhältnis nur für 6 Monate bestanden hätte…

Hallo,

die Berechnung des AG ist zutreffend schon unter dem Gesichtspunkt, dass der Kollege jahresdurchschnittlich exakt vier Tage pro Woche arbeitet. Dieser Kollege darf urlaubsrechtlich keinesfalls besser gestellt werden als jemand, der durchgängig beim selben Arbeitgeber mit vier WoSt im Jahr 2011 arbeitet, weil eine Differenzierung sachlich nicht zu rechtfertigen und damit willkürlich wäre.

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Viele Grüße
Doris

Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche

hackenberger, Thursday, 08.12.2011, 19:28 (vor 4545 Tagen) @ Blessing

Hallo,

vorab, es erfolgt in jedem Fall nur eine Aufrundung im Jahr sofern sich Bruchteile von mindestens einen halben Tag ergeben.

Der Zusatzurlaub bei Teilzeitkräften welche nicht 5 bzw. 6 Tage arbeiten wird genau so berechnet wie der sonstige Urlaub.

Somit hat der AG mit 4 Tagen recht.

Denn es ergibt sich für das erste 1/2 Jahr mit Teilzeit an 3 Tagen 1,5 Tage und für das zweite 1/2 Jahr Vollzeit 2,5 Tage. Somit in der Summe 4 Tage.

Eine Aufrundung ergibt sich hier nicht, da ja in der Summe es kein Bruchteil ergibt.

Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche

Blessing, Bundesweit, Thursday, 08.12.2011, 20:32 (vor 4545 Tagen) @ Blessing

Hallo,

das waren ja schnelle Antworten. Vielen Dank.

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Freundlich grüßt Blessing

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