Zeitgutschrift (Versammlung)

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Thursday, 29.03.2012, 15:11 (vor 4438 Tagen)

Hallo Zusammen,

leider habe ich keinen Beitrag gefunden zu dem Thema.

Im April will ich eine SBV-versammlung abhalten dazu sind die Einladungen bereits verschickt, nun sind einige MA im Urlaub.

Kann der MA dann wenn er an dem Tag zur Versammlung kommt auch die Zeit die er anwesend war beim AG als Zeitgutschrift verlangen>

Danke für Eure Rückmeldungen

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Grüßle Oli

Zeitgutschrift

hackenberger, Thursday, 29.03.2012, 15:40 (vor 4438 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

» leider habe ich keinen Beitrag gefunden zu dem Thema.
Ggf. nicht erkannt, dass die Versammlung der SchwbV rechtlich so zu werten behandeln ist wie die Betriebsversammlung § 43/ § 44 BetrVG. Daher sollte man suchen/ nachlesen was dort gilt.

Dann findet man u.a. folgende BAG Entscheidung:
BAG, Urt. v. 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
Auszug:
....Zusätzliche Wegezeit kann aber auch entstehen, wenn Arbeitnehmer an der Betriebsversammlung teilnehmen, die am Tage der Betriebsversammlung keine Arbeit zu leisten hatten. Das gilt etwa in Fällen des Urlaubs, der Krankheit, sofern der Arbeitnehmer zwar arbeitsunfähig krank ist, aber an der Betriebsversammlung teilnehmen kann (etwa ein Kraftfahrer mit einem Armbruch). Dieses neben dem Vergütungsanspruch für die Zeit, also Zeitgutschrift JA.

Sinnvoller wäre es aber die Versammlung, soweit nicht zwingende Gründe dagegen sprechen, so zu planen, dass möglichst kein Urlaub der Teilnehmer in diese Zeit fällt. Dieses auch um sich ggf. "Diskussionen" usw. mit dem AG zu ersparen. Denn AG sind hier meist nicht sehr begeistert. Es wäre weiter auch ein Punkt den man unter vertrauensvolle Zusammenarbeit sehen könnte.

Wichtig auch der Hinweis: Hier handelt es sich um Individualrecht, bedeutet der Betroffene (AN) müsste es sich (Anspüche) ggf. einklagen. Hier sollte man dann stets auch das Thema "Kosten/Nutzen/Folgen" bedenken.

PS: Dieses Beispiel zeigt einmal wieder/mehr wie wichtig es für SchwbV ist sich auch in den Grundthemen des BetrVG / PersVG / MAVG auszukennen. Also auch einmal dort einen Blick hineinwerfen ;-)

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