Stellvertreterin mit Handicap ist für die SBV ein Handicap (Stellvertreter/in)

jp, Bayern, Sunday, 09.09.2012, 17:52 (vor 4261 Tagen)

Stellvertreterin mit Handicap ist für die SBV ein Handicap

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Meine Stellvertreterin (GdB 100) trägt Cochlea Implantate.
Ihr Hörvermögen ist eingeschränkt. Nach meinem Urlaub sagte sie mir, dass sie bei der BR-Sitzung (29 BR) nichts versteht, keine Notizen anfertigen kann und nichts berichten kann.
Wenn wir (4-Personen-SBV) uns treffen kann sie ebenso keine Protokolle oder Notizen anfertigen.
An den BR-Sitzungen möchte sie teilnehmen, aber für die tägliche SBV-Arbeit hatte sie keine Zeit und hat ihr Telefon die meiste Zeit auf den zweiten Stellvertreter umgestellt.
So erledigte der zweite Stellvertreter über 80% der anfallenden Anrufe, Fragen und Probleme.
Nach über 2 Jahren als Ersatzbetriebsrat und über 20 Monaten im Amt als Stellvertreterin sind immer noch kaum Kenntnisse über (SGB IX, BEM, Betr.Verf.Ges.) vorhanden.
Ebenso lassen die PC-Kenntnisse zu wünschen übrig. Termine werden weder zu- noch abgesagt. So ist eine Terminplanung sehr schwierig.
Sie hat auch sehr hohe Ausfallzeiten. Somit ist es für diese Kollegin schwierig einen bei Urlaub, Krankheit, Seminar etc. zu vertreten.
Auch die Heranziehung (ca. 150 SBM) ist genauso problematisch.
So kann die Kollegin in meinen Augen so gut wie keine Vertretungsarbeit, Unterstützung oder Erleichterung bieten, sondern kostet zusätzlich viel an Zeit und Energie.
Aufgrund der Vertretungsregelung kann ich somit leider den zweiten Stellvertreter kaum ins Boot holen.

Mein Eindruck ist folgender: Meine Stellvertreterin hat zu wenig Zeit um neben ihrem anstrengendem Beruf ein zusätzliches Ehrenamt (stellv. Schwerbehindertenvertretung) auszuüben.
Durch ihr Handicap fehlen ihr wichtige Voraussetzungen dieses Amt ausführen zu können;
Die Struktur ihrer Arbeitsweise macht es für sie selbst und für andere schwierig effizient zu arbeiten.

Leider arbeite ich seit über 22 Monaten deutlich zu viel, habe ein extrem rotes Stundenkonto und nehme zusätzlich oft noch Arbeit mit nach Hause. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht gut und sollte sich wieder verbessern.

Was gibt es für Hilfsmittel bzw. Ratschläge wie diese aufreibende Situation verbessert werden kann>

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Vielen Dank und sonnige Grüße

--
jp

Stellvertreterin mit Handicap ist für die SBV ein Handicap

hackenberger, Sunday, 09.09.2012, 18:10 (vor 4261 Tagen) @ jp

Hallo,

» Leider arbeite ich seit über 22 Monaten deutlich zu viel, habe ein extrem
» rotes Stundenkonto und nehme zusätzlich oft noch Arbeit mit nach Hause.
» Dieser Zustand ist auf Dauer nicht gut und sollte sich wieder verbessern.
Das mit dem hohen Stundenkonto ist ein vermeidbares Problem, denn Mandatsarbeit hat Vorrang und darf auch nicht zu Arbeitsverdichtungen oder Mehrarbeit im "normalen" Job führen. Sofern Du selbst Schwerbehindert bist gibt es ja auch noch den § 124 SGB IX. Sofern Mandatsarbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Regelarbeitszeit erfolgen muss, gibt es ja die Regelung "Freizeitausgleich" § 96 Abs. 6 SGB IX. Ist also regelbar!

» Was gibt es für Hilfsmittel bzw. Ratschläge wie diese aufreibende
» Situation verbessert werden kann>

Hier sollte der Fachdienst und auch Facharzt und Akustiker eingebunden werden um hier ggf notwendige Hilfsmittel zu empfehlen. Z.B. ein zusätzliches Funkmikrofon welches man auf den Besprechungstisch stellen kann.

Hinweis: Wenn ein solches Hilfsmittel ausschließlich für die Mandatswahrnahme erforderlich ist, muss der AG die Kosten tragen § 96 Abs. 8 SGB IX.

PS: Der 1. Stelli kann nicht einfach den weiteren Stelli einsetzen. Denn den Einsatz der Stelli wegen Verhinderung der SchwbV regelt die VPSchwb. Also muss man mit dem ersten (1) Stelli reden und diesen auf seine Mandatspflichten hinweisen. Die Nichtwahrnahme kann als Mandatspflichtverletzung ausgelegt werden mit den dann möglichen Folgen. Auch gilt für den 1. Stelli auch der Grundsatz, Mandatsarbeit hat Vorrang. Diesen muss nicht nur der AG sondern auch die VPSchwb und die Stelli beachten.

Sollte der 1. Stelli aber aus Gründen der Behinderung/Gesundheit nicht an der BR-Sitzung teilnehmen können, also nicht in der Lage sein teilzunehmen, kann sie verhindert sein und man könnte dann troz deren Anwesenheit im Betrieb den 2 Stelli einsetzen.

PS: Es besteht auch lt. BAG für Mandatsträger die Pflicht sich das notwendige Wissen anzueignen. Das wie hat das BAG offen gelassen. Das vorstzliche Unterlassen könnte auch zu Problemen führen, wenn dadurch Nachteile für Schwbs entstehen.

Stellvertreterin mit Handicap ist für die SBV ein Handicap

jp, Bayern, Monday, 10.09.2012, 20:47 (vor 4259 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
einfach klasse! Immer schnelle und sehr hilfreiche Antworten.
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Das mit dem hohen Stundenkonto ist ein vermeidbares Problem, denn Mandatsarbeit hat Vorrang und darf auch nicht zu Arbeitsverdichtungen oder Mehrarbeit im "normalen" Job führen. Sofern Du selbst Schwerbehindert bist gibt es ja auch noch den § 124 SGB IX. Sofern Mandatsarbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Regelarbeitszeit erfolgen muss, gibt es ja die Regelung "Freizeitausgleich" § 96 Abs. 6 SGB IX. Ist also regelbar!
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Organisatorisch bin ich zwar noch einer Abteilung zugeordnet, aber bei 150 SBM benötige ich mindestens 75% meiner Arbeitszeit für die SBV und den Rest für BR-Tätigkeiten. In meinem „normalen Job“ bin ich <5%. Ich bin habe einen GdB von 30 und bin Gleichgestellt. Die angeordnete Mehrarbeit trifft bei mir nicht zu. Da ich meinen Job als SBV gut machen möchte und es genügend „Problemfälle“ gibt, bin ich selbst derjenige der sich die Arbeit aufbrummt. Wäre eine Stellvertreterin die „vertreten + unterstützen“ würde, könnte ich diese bei 150 SBM nach SGB IX, §95 „heranziehen“. Leider kommt von der Stellvertreterin wenig Unterstützung, sondern kostet eher an Zeit und Energie.
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Hilfsmittel
Hier sollte der Fachdienst und auch Facharzt und Akustiker eingebunden werden um hier ggf notwendige Hilfsmittel zu empfehlen. Z.B. ein zusätzliches Funkmikrofon welches man auf den Besprechungstisch stellen kann.

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Laut ihrer Aussage sind Dolmetscher oder Mikroportanlage für sie keine Hilfe. Aber das mit dem Fachdienst, Facharzt bzw. Akustiker und Funkmikrofon werde ich gerne aufnehmen.
Wenn ich meine Stellvertreterin an ihre Rechte, Aufgaben und Pflichten erinnere und eine Aufgabe gebe, dann bekomme ich meist zu hören, dass sie keine Zeit hätte oder drückt auf die Tränendrüse wegen ihres Handicaps worauf ich zu wenig Rücksicht nehmen würde.

Vielen Dank und sonnige Grüße
Prima, dass es dieses Forum gibt!

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jp

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