Geschäftsleitung (Versammlung)

Aktion, NRW, Friday, 09.11.2012, 11:06 (vor 4208 Tagen)

Hallo,
nächte Woche haben wir unsere SBV-Versammlung. Unsere Leiterin Personalentwicklung ist auch dabei. Kann ich das verhindern oder gehört sie auch
zum Kreis der Teilnehmenden obwohl sie der Geschäftsleitung angehört.
Da bin ich mir nicht so sicher.
Danke

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Petra K.

Geschäftsleitung

hackenberger, Friday, 09.11.2012, 11:14 (vor 4208 Tagen) @ Aktion

Hallo Petra,

auch hier wie so oft der Hinweis erst einmal unter A-Z "Schwerbehindertenversammlung"
nachsehen, dort findet man auch hier wei meistens die Antwort, wie übrigens auch in dem Gesetz/ der Kommentoerung zum (§ 95 Abs. 6 SGB IX). ;-)


PS: Dieser Tipp gilt auch für die Fragen (Nachweis über SBV Arbeit -§ 96 Abs. 3 SGB IX-, Standort der Seminare -§ 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX, Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen> -§ 81 Abs. 4 SGB IX- und Behinderten-WC -§ 81 Abs. 4 SGB IX-) der Fragesteller vorher.

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