Schweigepflicht - bzw. Betroffene in Abwesenheit vorführen (Versammlung)
Ist es im Sinne des Gesetzes, einen Stellvertreter der erkrankt war (2 Monate nach einer schweren Operation auf grund seiner Grunderkrankung)in der Jahresversammlung vor versammelter Mannschaft (Personalabteilung, PR und auch behinderten Kollegen)in seiner Abwesenheit vorzuführen>
So ist es bei uns geschehen und ich weiß nicht ob ich das als Stellvertreterin so vertreten kann oder sogar darf.
Grund für diese Aussagen sind Einführung eines NICHT gewählten schwerbehinderten Kollegen, der die SBV demnächst unterstützen soll (in meinen Augen auch nicht korrekt. Der eigentliche Grund ist allerdings, dass sich der Hauptamtliche völlig übernimmt, eine Aufgabe nach der anderen angeht und somit sehr viele Kollegen unter Druck setzt und eigentlich seine eigene Gesundheit das Problem ist. "Kapazitätsgründe" (eigentlich meinte er sich selbst, aber es ist wohl einfacher den Stellvertreter zu benennen der "häufige Krankheitsausfälle" hat. Wie bereits erwähnt eine OP die insgesamt mit Genesung 2 Monate gedauert hat. Leider kam kurz nach der Genesung ein Arbeitsunfall dazu (ist auch als solcher gemldet worden vom AG) von 1,5 Wochen und jetzt (im November 2012 3 Tage wegen einer anderen Erkrankung - genau zum Zeitpunkt der Jahresversammlung)
Kann man dagegen vorgehen, evtl. der STV selber> Verleumdung oder ähnliches>
Den AG scheint das nicht zu interessieren, dass es ein Gesetz gibt was die Wahl SBV angeht und hat diesem "Nichtgewählten" als Unterstützung zugestimmt. D.h. er wird Einsicht in die Akten bekommen, zu BEM, Vorstellungsgesprächen und auch Beratungstermine wahrnehmen. Mir dreht sich der Magen um bei dem Gedanken.
Zu Beginn der neuen Amtszeit (2010) wurde schon einmal von dem Hauptamtlichen groß und breit über die Befindlichkeiten des Stellvertreters im Haus kommuniziert hinter dem Rücken des STV.
Ich würde gerne von Ihen wissen, was Sie dazu meinen und würde gerne gegen diese Angelegenheit vorgehen. Ist da richtig, oder verrenne ich mich da.