Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung? (Stellvertreter/in)

Tiefsee, Thursday, 17.01.2013, 15:32 (vor 4131 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

ich habe gerade wirklich lange die Suchfunktion genutzt, aber auf meine Frage bekomme ich tatsächlich keine Antwort.

Ich bin die Stellvertreterin und unsere Vertrauensperson ist seit über 1,5 Jahren krank. D.h. ich habe natürlich das Amt in der Zeit ausgeführt.

Sie ist zur Zeit im Hamburger Modell, welches am 01.02. endet.
Sie wird noch wieder eingearbeitet und sagt selbst, dass sie erst die Wiedereinarbeitung zu Ende machen möchte und dann gern wieder ins Amt zurück kehren möchte. Sie hat an so 2 - 3 Monate gedacht. Beides gleichzeitig wäre auch aufgrund ihrer Krankheit zu viel.

Ist so etwas überhaupt möglich> Können wir das vor dem Arbeitgeber so begründen> War vielleicht jemand von Euch schonmal in einer ähnlichen Situation>

Viele Grüße und schonmal vielen Dank!

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

hackenberger, Friday, 18.01.2013, 00:44 (vor 4130 Tagen) @ Tiefsee

Hallo,

Ja das geht. Sie ist zum einen während der Wiedereingliederung rechtlich weiter krank/ arbeitsunfähig geschrieben, also AU, weiter auch aus gesundheitlichen Gründen verhindert.

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

Tiefsee, Friday, 18.01.2013, 13:02 (vor 4130 Tagen) @ hackenberger

Danke für die Antwort!

Die AU endet ja am 01.02.
Aber die Wiedereinarbeitung ist dann auf jeden Fall noch nicht abgeschlossen.
Und beides ist für sie zu viel.

Viele Grüße!

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

Tiefsee, Saturday, 19.01.2013, 11:34 (vor 4129 Tagen) @ hackenberger

Sorry, muß hier nochmal nachhaken, da es uns doch ein wenig unter den Nägeln brennt...

Also AU läuft am 01.02. ab und sie kann das Amt noch nicht weiter führen.
Geht das> Können wir das vor dem Arbeitgeber usw. mit der weiteren Wiedereinarbeitung begründen> Ist das rechtlich o.k.>
Wie gesagt, es geht nur um 2-3 Monate, dann kann sie das Amt wieder wahr nehmen.

Vielen Dank und schönes Wochenende!

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 12:00 (vor 4129 Tagen) @ Tiefsee

Hallo,

Ja, er erklärt sich hier nachvollziehbar aus gesundheitlichen Gründen als verhindert. Falls der AG Probleme macht soll er sich es ärztl. bestätigen lassen. Auch kann und sollte man es ggf im BEM gleich so mit besprechen.

Wenn alles zu schwer wird, soll er sich bei jedem Einzelfall als verhindert erklären, dann nimmt der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung jeweils das Amt wahr. Der VPSchwb muss die Verhinderung nicht begründen. Dieses nur ggf vor dem Richter des ArbG, wenn es zum ArbG geht.

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

Tiefsee, Saturday, 19.01.2013, 12:14 (vor 4129 Tagen) @ hackenberger

O.k.
Nun habe ich es verstanden.
Vielen Dank! :-)

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

Tiefsee, Tuesday, 28.01.2014, 13:36 (vor 3755 Tagen) @ Tiefsee

Hallo!

Ich habe nochmal eine Frage, die auch hier rein passt und ich leider sonst keine Antwort gefunden habe.

Inzwischen bin ich selbst nicht mehr Stellvertreterin, sondern Vertrauensperson.

Bin nun selbst im "Hamburger" Modell nach längerer Krankheit.
Bin ziemlich sicher, dass in den Seminaren gesagt wurde, dass ich in dem Fall dennoch in meiner Anwesenheitszeit die Aufgaben der SBV wahrnehmen KANN.
Habe ich das falsch verstanden>

Und wie sieht es aus, wenn ich normal krank geschrieben bin und für einen SBV-Termin extra ins Büro fahre>

Lieben Dank für die Antwort(en)!

Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung?

hackenberger, Tuesday, 28.01.2014, 14:14 (vor 3755 Tagen) @ Tiefsee

Hallo,

eigentlich ist es doch beantwortet und wir hatten es auch schon sehr oft hier.

Also, bei Krankheit, Urlaub usw. geht man grundsätzlich von der Verhinderung aus. Bedeutet, der Stelli rückt temporär nach.

Doch, sofern es die Gesundung nicht negativ beeinträchtigt, kann man bei Krankheit sich als nichtverhindert erklären und das Mandat weiter wahrnehmen. Aber nur, wenn es die Genesung nicht beeinträchtigt, denn sonst könnte der AG Probleme machen.

Bei Urlaub kann man sich auch als nichtverhindert erklären und das Mandat wahrnehmen. Es ist dann aber Freizeitvergnügen bekommt also kein Ausgleich dafür.

Der Grundsatz ist hier, AU, Urlaub usw entbinden nur von der Arbeitspflicht. Man wird hier nicht zwingend zeitweise von Mandat entbunden. Wann ein Mandat endet, ist abschließend im Gesetz (SGB IX) geregelt.

Letztlich, den Einsatz des Stelli steuert die VPSchwb. Bei unerwarteter Verhinderung, zB wegen Krankheit usw. unterstellt man, dass wegen der Verhinderung der Stelli automatisch eingesetzt wurde. Es sei VPSchwb erklärt sich ausdrücklich als nichtverhindert.

Doch eine solche Erklärung darf nicht zu Nachteilen der Betroffenen führen, denn sonst könnte man Mandatspflichtverletzung annehmen, da ja eine positive Regelung gegeben wäre.

Ich hoffe nun ist es klar.

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